Hätte Lübcke-Mord verhindert werden können? - Landtag ist uneinig
Untersuchungsausschuss Lübcke - Hessischer Landtag ist sich nicht einig
Rund vier Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat sich Hessens Landtag uneins gezeigt bei der Frage, ob das Verbrechen zu verhindern gewesen wäre.
In der Debatte über den Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu dem politischen Mord sagte Torsten Felstehausen (Linke) am Mittwoch in Wiesbaden: Ja, es wäre möglich gewesen.
Mehrere Fehler sagen Linke
Es habe zuvor ein doppeltes Versagen gegeben: Die Politik sei den Gefahren der Neonazi-Szene nicht konsequent entgegengetreten und die Sicherheitsbehörden hätten Fehler gemacht. So gravierende, dass das Landesamt für Verfassungsschutz aufgelöst werden müsse.
CDU hält dagegen
Holger Bellino von der CDU-Regierungsfraktion betonte dagegen, es habe vor dem Mord keine Hinweise auf die Tatplanung gegeben. Auch hätten die rechtlichen Möglichkeiten gefehlt, den schon als Rechtsextremisten bekannten Mörder in den Jahren vor dem Verbrechen zu observieren oder gar abzuhören.
Tat war nicht zu verhindern
"So kommen wir zu dem Schluss: Die grausame Tat, die uns alle in Mark und Bein erschüttert hat, war durch die Sicherheitsbehörden nicht zu verhindern", bilanzierte Bellino. "Verbesserungspotenzial" an einzelnen Stellen sei vom Untersuchungsausschuss allerdings aufgespürt worden. Polizei und Verfassungsschutz seien weiterentwickelt worden.
Untersuchungsausschuss seit 2020
Der CDU-Politiker Lübcke war 2019 von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst erschossen worden. 2020 wurde der Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen, der die Rolle der Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufarbeiten sollte. An den Behörden war Kritik laut geworden - etwa in Bezug auf mutmaßliche Versäumnisse bei der Weitergabe von Informationen. Der verurteilte Mörder Ernst war als Rechtsextremist aktenkundig, aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes gewesen.