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Einigung im Haushaltsstreit: Höherer CO2-Preis beim Tanken und Heizen

Einigung im Haushaltsstreit - Höherer CO2-Preis beim Tanken und Heizen

Finanzminister Lindner (r, FDP), Bundeskanzler Scholz (M, SPD) und Wirtschaftsminister Habeck (l, Bündnis 90/Die Grünen) haben vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt eine Einigung erzielt.
© dpa

Finanzminister Lindner (r, FDP), Bundeskanzler Scholz (M, SPD) und Wirtschaftsminister Habeck (l, Bündnis 90/Die Grünen) haben vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt eine Einigung erzielt.

Nach tagelangen Verhandlungen haben die Spitzen der Ampel-Koalition eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. SPD, Grüne und FDP wollen nach Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an ihren zentralen Zielen festhalten, sehen sich aber nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zu Kürzungen und Einsparungen gezwungen.

"Die machen wir nicht gerne, klar, sie sind aber nötig, damit wir mit dem Geld, was uns zur Verfügung steht, hinkommen", sagte Scholz am Mittwoch in Berlin. Nach seiner Darstellung werden klimaschädliche Subventionen abgeschafft, Ausgaben einzelner Ressorts reduziert und Bundeszuschüsse verringert.

Kürzungen beim Klimafonds

Die Ampel-Koalition will nun bis 2027 Klimaschutz- und Transformationsprojekte im Volumen von 45 Milliarden Euro kürzen. Der Klima- und Transformationsfonds bleibe das zentrale Instrument des Bundes für den klimaneutralen Umbau des Landes, sagte Scholz. Er habe noch immer ein Gesamtvolumen von 160 Milliarden Euro. Allein 2024 würden die Ausgaben aber um 12 Milliarden Euro verringert.

CO2-Preis beim Tanken und Heizen steigt stärker

Außerdem will die Ampel unter anderem den CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien anheben. Es werde auf den alten Preispfad der großen Koalition zurückgekehrt, sagten Habeck und Lindner am Mittwoch bei gemeinsamen Statements mit Scholz im Kanzleramt. Gestrichen werden soll ein eigentlich geplanter milliardenschwerer Zuschuss zu Entgelten für das Stromnetz, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Der Abbau klimaschädlicher Subventionen soll laut Lindner einen Umfang von drei Milliarden Euro haben.

Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge geplant

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll auch eine Kerosinsteuer auf innerdeutsche Flüge eingeführt und Steuervergünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gestrichen werden, den sogenannten Agrardiesel.

"Keine Reduzierung bei sozialen Standards"

Lindner betonte, es werde "keine Reduzierung von sozialen Standards geben". Dennoch erreiche man durch mehr Treffsicherheit bei Sozialleistungen eine Einsparung von 1,5 Milliarden Euro. Als ein Beispiel nannte der FDP-Vorsitzende den Arbeitsmarkt. So sollten Geflüchtete aus der Ukraine besser vermittelt werden. Laut Habeck soll auch die Förderung für den Kauf von Elektro-Autos früher als geplant auslaufen. Bislang war das Jahr 2025 vorgesehen. Darüber hinaus werde es Kürzungen in der Solarindustrie geben. "Das tut mir weh", sagte Habeck mit Blick auf beide Maßnahmen.

Ukraine wird weiter unterstützt

Die Spitzen der Koalition sicherten zugleich der Ukraine weitere und umfassende Hilfen zu. Diese Unterstützung werde aus dem Regelhaushalt gestemmt, "so wie wir es geplant haben und vor allem so lange wie nötig", sagte Scholz. Dazu zählten 8 Milliarden Euro für Waffen, Finanzhilfen für den ukrainischen Haushalt und voraussichtlich mehr als 6 Milliarden Euro zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge hier in Deutschland. "Sollte sich die Situation durch Russlands Krieg gegen die Ukraine verschärfen, etwa weil die Lage an der Front sich verschlechtert, weil andere Unterstützer ihre Ukraine Hilfe zurückfahren oder weil die Bedrohung für Deutschland und Europa weiter zunimmt, werden wir darauf reagieren müssen", sagte Scholz.

Ausnahme von Schuldenbremse für Ahrtal-Hilfen?

Die Ampel prüft laut Scholz auch eine Ausnahme von der Schuldenbremse für die weiteren Zahlungen für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 betroffenen Menschen. Sie werde auf die Union als größte Oppositionsfraktion zugehen und um deren Unterstützung für diesen Schritt werben.

Urteil machte Neuregelgung nötig

Mit der Einigung, um die Scholz sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) tagelang gerungen hatten, gibt es fast vier Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Lösung der Haushaltskrise. Die Ampel-Spitzen hatten seitdem beraten, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Etat für das kommende Jahr gestopft werden kann. Außerdem ging es um die Finanzierung zahlreicher Investitionen in den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft.

60 Milliarden aus Klima- und Transformationsfonds fehlen

Nach dem Urteil aus Karlsruhe fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds, die für die nächsten Jahre schon fest eingeplant waren - allein 2024 rund 13 Milliarden Euro. Die Karlsruher Richter hatten eine Umwidmung im Etat von 2021 für nichtig erklärt und entschieden, dass die Bundesregierung Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf.

Haushalt wird wohl im Januar beschlossen

Eigentlich wollte die Ampel-Regierung den Etat 2024 unbedingt noch vor Jahresende beschließen, schon in der vergangenen Woche war aber klar, dass das wegen Beratungszeiten von Bundestag und Bundesrat nicht mehr gelingen wird. Nun könnte möglicherweise zumindest der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen vor Weihnachten abschließen. Das hängt aber vom genauen Umfang der Änderungen am Etat ab. Im Januar könnte der Bundestag dann zur Haushaltswoche zusammenkommen und das Zahlenwerk beschließen, danach der Bundesrat grünes Licht geben.

Vorerst vorläufige Haushaltsführung

So lange würde eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.

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