Bilanz zu neuen Grenzkontrollen - 1000 Zurückweisungen in einem Monat
Im ersten Monat nach Beginn der Kontrollen an den deutschen Landgrenzen im Westen und Norden sind dort in 1.000 Fällen Menschen zurückgewiesen worden. Das teilte das Bundesinnenministerium mit.
Insgesamt hat die Bundespolizei dort demnach vom 16. September bis zum 20. Oktober etwa 1.700 unerlaubte Einreisen festgestellt und rund 30 Schleuser entdeckt.
Gründe für Grenzkontrollen
Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Faeser begründete die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität.
Betroffene Länder
Von der Ausweitung betroffen sind Frankreich, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es solche Kontrollen schon seit Mitte Oktober vergangenen Jahres, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie im Herbst 2015 eingeführt.
Klarer Schwerpunkt im Süden und Osten
An den Landgrenzen im Süden und Osten werden im Durchschnitt wesentlich mehr Menschen von der Polizei abgefangen. Von Mitte Oktober 2023 bis 20. Oktober 2024 gab es dort nach Angaben des Innenministeriums rund 33.000 Zurückweisungen und ungefähr 57.000 unerlaubte Einreisen. Außerdem sind dort den Angaben zufolge seither rund 1.400 Schleuser aufgeflogen.
Union verlangt umfassende Zurückweisungen
Von Politikern der Union kam zuletzt die Forderung, eine nationale Notlage auszurufen, damit auch Schutzsuchende ohne Einreisesperre an den Grenzen zurückgewiesen werden könnten. Bundesinnenministerin Faeser ehnt das ab und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Bedenken.
Beschleunigte Verfahren prüfen
Faeser hat angekündigt, mit den Bundesländern, die eine Landgrenze haben, über beschleunigte Verfahren zu sprechen, um bereits in Grenznähe zu prüfen, ob jemand sein Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich in einem anderen Staat der Europäischen Union durchlaufen müsste. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums dauert ein Dublin-Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchschnittlich 4,5 Monate.
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