15 hessische Städte klagen gegen Zensus-Ergebnisse
Zu wenige Einwohner gezählt - 15 hessische Städte klagen wegen Zensus
Im Streit um die Ergebnisse des Zensus haben 15 hessische Städte eine Klage gegen das Statistische Landesamt (HSL) eingereicht. Die Kommunen wenden sich gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrig festgelegten amtlichen Einwohnerzahlen. Die Städte bezweifeln werfen dem Landesamt Intransparenz vor.
Die Städte bezweifeln, dass bei der Berechnung des jüngsten Zensus methodisch alles korrekt abgelaufen ist. Die wichtigsten Infos findet ihr hier:
Welche Städte haben Klagen eingereicht?
Geordnet nach Gerichtsbezirken handelt es sich nach Auskunft des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) um folgende Städte:
- Korbach, Fulda, Kassel, Rotenburg an der Fulda und Gemünden/Wohra (Verwaltungsgericht Kassel)
- Gießen, Marburg, Biedenkopf, Lauterbach, Schlitz und Wartenberg (Verwaltungsgericht Gießen)
- Hanau und Hofheim (Verwaltungsgericht Frankfurt)
- Oberzent und Langen (Verwaltungsgericht Darmstadt)
Am Verwaltungsgericht Wiesbaden sind keine Klagen eingegangen.
Worum geht es in dem Konflikt?
Hintergrund des Konflikts ist, dass das Landesamt aufgrund der beim Zensus 2022 in Hessen ermittelten Daten die amtlichen Einwohnerzahlen vieler Städte niedriger festgelegt hat, als das die Städte aufgrund ihrer eigenen Unterlagen stehen haben. 41 hessische Kommunen hatten dagegen Widerspruch eingelegt.
Das HSL hatte alle zurückgewiesen. Von den ursprünglich 41 Kommunen sind 15 übriggeblieben, die den Konflikt mit dem Landesamt vor Gericht austragen.
Wieso ist die Einwohnerzahl so wichtig?
Zum einen geht es den Städten sicherlich auch um ihr Prestige. Es geht aber vor allem auch um Geld: Denn von der Einwohnerzahl hängt eine Vielzahl von Zuwendungen und Zuschüssen des Landes ab. Und Kürzungen in diesem Bereich treffen letztlich auch die Einwohner, wenn weniger Geld für Schulen, Kita und anderes vorhanden ist.
In Hanau beispielsweise liegt die Differenz zwischen dem Zensus und dem städtischen Melderegister bei mehr als 9.000 Einwohnern. Ein Verlust von knapp zehn Millionen Euro jährlich wäre die direkte Folge – mit erheblichen Auswirkungen auf unsere kommunale Handlungsfähigkeit", sagte etwa der Hanauer Bürgermeister Maximilian Bieri (SPD)."
Wie geht es dann weiter?
Grundsätzlich können nach Angaben des VGH in der Folge weitere Schriftsätze ausgetauscht werden. Das jeweilige Gericht entscheidet, wann es das Verfahren für entscheidungsreif hält. In der Regel werden laut VGH nicht nur Schriftsätze ausgetauscht, sondern es wird auch mündlich verhandelt.
Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, steht den Städten oder dem Statistischen Landesamt die Berufung zum VGH zu, wenn das jeweilige Verwaltungsgericht diese Möglichkeit zulässt.
Wann kommt es zum ersten Prozess?
Das lässt sich derzeit noch nicht genau sagen. Begonnen haben die Verfahren mit der Einreichung der Klagen beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht. Die Klage wird dann dem HSL zugestellt, das Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Die Gerichtskosten richten sich nach dem jeweiligen Streitwert, also den prognostizierten Mindereinnahmen der Städte durch die niedriger angesetzte Einwohnerzahl.
Landesamt hält Verfahren für fundiert
Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) hat wiederholt erklärt, dass das im Zensus angewandte statistische Verfahren wissenschaftlich fundiert und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt sei. Die Abweichungen der Zahlen vom Zensus 2011 und der Folgezählung 2022 ergaben sich laut den Statistikern etwa durch den Einfluss von Fluchtbewegungen auf die melderechtliche Erfassung.
Viele ausländische Einwohner meldeten sich bei der Rückkehr in die Heimat nicht ab. Auch könne es während der Corona-Pandemie Meldedefizite gegeben haben.