Absicherung von Ehrenamtlichen - Rot-Kreuz-Chefin fordert gleiche Regelung
Wenn ehrenamtliche Helfer zu einem Einsatz gerufen werden oder selbst eingreifen, kann das während der Arbeitszeit oder im Urlaub sein. Nicht alle können diese Zeit beim Arbeitgeber anrechnen.
Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, verlangt für alle ehrenamtlichen Helfer im Falle eines Einsatzes die gleiche Absicherung.
"Neun von zehn Kräften im Bevölkerungsschutz arbeiten ehrenamtlich."
"Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung für Ehrenamtliche – sowohl in Einsatzfällen, auch außerhalb einer förmlichen Katastrophe, als auch bei Aus- und Fortbildungen und der sozialen Absicherung", sagte Gerda Hasselfeldt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Wenn es darauf ankomme, seien Ehrenamtliche als Erste zur Stelle. "Neun von zehn Kräften im Bevölkerungsschutz arbeiten ehrenamtlich. Und doch müssen viele für einen Einsatz Urlaubstage opfern. Das darf nicht so bleiben", sagte die frühere CSU-Politikerin.
Seit Jahren eine Forderung
Die Gleichstellung der Helfer ist seit Jahren eine Forderung von Hilfsorganisationen. Anders als bei Ehrenamtlern, die für die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk (THW) tätig sind, sind bei anderen Lohnfortzahlung und Freistellung am Arbeitsplatz nicht einheitlich geregelt.
Welche Regelungen gibt es jetzt schon?
Für die Freiwilligen Feuerwehren gelten Landesgesetze. Für das Technische Hilfswerk gibt es ein eigenes Bundesgesetz. Es regelt die Freistellung der Ehrenamtlichen für Einsätze, Übungen und Weiterbildungen, die während der Arbeitszeit anfallen. Weder den Arbeitgebern noch den Beschäftigten dürfen aufgrund des ehrenamtlichen Engagements beim THW Nachteile entstehen.