Vogelgrippe erstmals in Hessen - Stallpflicht in zwei Kreisen
Die Angst war da, jetzt ist es Gewissheit. Die Vogelgrippe ist auch in Hessen angekommen. Die hoch ansteckende Tierseuche wurde demnach bei zwei Höckerschwänen und einem Silberreiher bestätigt, so der Kreis Groß-Gerau. Deshalb wird es dort jetzt eine Stallpflicht für Geflügel geben.
Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe den Verdachtsfall bestätigt, teilte der Kreis Groß-Gerau mit. "Nach dem positiven Laborbefund des Friedrich-Loeffler-Instituts hat das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau am 24.10.2025 den Ausbruch der hoch ansteckenden Tierseuche festgestellt." Auch im Werra-Meißner-Kreis hat sich der Cerdacht auf einen Ausbruch bestätigt. Ab dem 25.10. gilt im Kreis eine Stallpflicht für Geflügel.
Verdachtsfälle im Kreis Marburg-Biedenkopf
Auch im Kreis Marburg-Biedenkopf gibt es den Vogelgrippe-Verdacht: Dort wurden mehrere tote Kraniche entdeckt. Das zuständige Landeslabor in Gießen hat bei drei von ihnen Hinweise auf eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus gefunden.
Bereits in mehreren Bundesländern nachgewiesen
Das FLI bestätigte bereits den Verdacht einer Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1 – umgangssprachlich als Vogelgrippevirus bekannt – bei eingesandten Kranichproben aus mehreren Bundesländern. Auch mehrere Geflügelbetriebe sind in anderen Bundesländern bereits betroffen. In Hessen waren bereits besorgniserregende Funde gemeldet worden.
Bei Vögeln rascher tödlicher Verlauf
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Ehemals war das Virus im Zusammenhang mit dem Vogelzug nur während der kalten Jahreszeit hierzulande präsent. Mittlerweile gibt es das ganze Jahr hindurch Nachweise, wenn auch mit saisonalen Schwankungen.
Empfohlene Maßnahmen
Das FLI empfiehlt als Schutzmaßnahme die schnelle Entfernung von Wildvogel-Kadavern durch Expertenteams, um weitere Infektionen vor allem von Aasfressern wie Krähen, Raben, Seeadlern oder Füchsen, zu vermeiden. Die Bevölkerung sollte Kontakte mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln meiden, hieß es weiter. Geflügelhaltern wird dringend empfohlen, Kontakte des Geflügels zu Wildvögeln zu minimieren und so das Risiko einer Einschleppung der Krankheit zu verhindern.
Nicht anfassen
Zuvor hatte bereits der Naturschutzbund Nabu davor gewarnt, dass gerade jetzt mitten im herbstlichen Kranichzug ein großflächiger Ausbruch der Vogelinfluenza verheerend wäre. Bislang sei etwa die Hälfte der Kraniche über Hessens Himmel hinweggezogen, die anderen Vögel fliegen noch bis in den November hinein nach Süden. Auch wenn die Gefahr einer Übertragung auf den Menschen gering ist, sollte man die Tiere keinesfalls anfassen und Hunde von ihnen fernhalten.
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