Tod nach Tattoo in Nordhessen: Angeklagter Tätowierer freigesprochen
Tod nach Tattoo in Nordhessen - Angeklagter Tätowierer freigesprochen
Ein junger Mann stirbt in Nordhessen nach einer Tätowierung - der Tätowierer wird angeklagt wegen fahrlässiger Tötung. Jetzt hat das Amtsgericht Korbach den 40-Jährigen aus Bad Arolsen aber freigesprochen.
Im Prozess um den Tod eines 22-Jährigen nach einem Besuch in einem provisorischen Tattoostudio hat das Amtsgericht Korbach den angeklagten Tätowierer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, im März 2022 in seiner Wohnung im Landkreis Waldeck-Frankenberg unter desolaten hygienischen Bedingungen den Unterarm des später Verstorbenen tätowiert zu haben.
Infektion führte sehr schnell zum Tod
Der 22-jährige Bekannte des Angeklagten hatte nur wenige Tage später eine bakterielle Infektion entwickelt. In der Folge war es zu einem septischen Multiorganversagen gekommen, das drei Wochen später zum Tod des jungen Mannes führte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, die Infektion verursacht zu haben, indem er unter anderem Einmalhandschuhe mindestens einmal während des Tätowierens abgelegt habe und diese später wiederverwendet habe.
Angeklagter tätowiert nicht mehr
Der Angeklagte aus Bad Arolsen sei über die Entscheidung des Gerichts sehr erleichtert, sagte seine Verteidigerin Medeallin Annesley-Weiß unserer Reporterin. “Nichtsdestotrotz ändert das nichts an der Tatsache, dass hier auch jemand verstorben ist und zwar ein guter Freund von ihm, dass er eben auch nach wie vor betroffen ist.” Der Angeklagte sei auch nicht mehr als Tätowierer tätig.
Schuld nicht eindeutig geklärt
Für das Gericht stehe zwar fest, dass die bakterielle Infektion durch das Tätowieren des Angeklagten ausgelöst worden sei, erklärte der Vorsitzende Richter. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Tätowierer sei allerdings nicht nachzuweisen. "Wir haben verschiedene Möglichkeiten, wie die Infektion entstanden sein könnte. Wir werden leider nie herausfinden, wie die Bakterien übertragen wurden", führte er aus.
Keine Verletzung der Sorgfaltspflicht
Für eine Verurteilung habe eine Sorgfaltspflichtverletzung für den Tod ursächlich gewesen sein müssen. Das aber habe nicht nachgewiesen werden können. Es sei alles andere als unwahrscheinlich, dass die Bakterien über die Atemluft übertragen wurden. Dabei handele es sich aber nicht um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, weil der Gesetzgeber das Tragen einer Maske beim Tätowieren nicht vorschreibt.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.