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Netzagentur droht Post mit Millionenstrafen

Zu spät oder nicht zugestellt - Netzagentur droht Post mit Strafen

Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss «Atomausstieg»
© Christoph Soeder/dpa

Netzagentur droht Post mit Strafen (Archivbild).

Die Beschwerden über die Post erreichten im Sommer einen Höchststand. So könne es nicht bleiben, warnt der Chef der Bundesnetzagentur - und droht mit Konsequenzen.

Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, droht der Deutschen Post mit Strafen, sollte sie ihren Service nicht wie gefordert verbessern. "Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden", sagte Müller den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Seine Agentur wolle, dass die Post ihre Dienstleistungen verbessere - und das habe der Konzern auch zugesagt. "Wenn das nicht eintritt, haben wir Möglichkeiten laut dem Gesetz, und die werden wir nutzen."

Die Beschwerden über die Post und ihre Wettbewerber hatten im Sommer erneut einen Höchstwert erreicht. Laut Bundesnetzagentur gingen im ersten Halbjahr 22.981 Beschwerden zu Postdienstleistungen ein und damit 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum - damals war der bisherige Halbjahres-Höchstwert erreicht worden. 89 Prozent der Kritik richtete sich gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL.

Mittlerweile sei es wieder etwas besser als im Sommer, sagte Müller weiter. "Die Post hat Besserung gelobt. Das werden wir beobachten."

Netzagentur: Automaten dürfen grundsätzlich Filialen ersetzen

Offen zeigte Müller sich zu dem Vorhaben der Post, Filialen durch Automaten zu ersetzen. "Viele Leute, die tagsüber arbeiten, haben keine Chance, zu den Öffnungszeiten in eine Postfiliale zu gehen – oft sind die bei Drittanbietern untergebracht, und dann ist man an deren Öffnungszeiten gebunden." In dem Fall sei ein rund um die Uhr erreichbarer Automat eine gute Lösung.

Ob ein Automat statt einer Filiale zulässig ist, sei von Fall zu Fall unterschiedlich. "Es muss klar sein, dass die Post echte Anstrengungen unternommen hat, vor Ort eine Filiale zu etablieren", sagte Müller. Erst dann könne ein Automat nach Rücksprache mit der Kommune als Filiale genehmigt werden.

Erste Automaten bereits anerkannt

Die Post ist gesetzlich verpflichtet, in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern eine Filiale zu haben. Außerdem darf die Filiale in zusammenhängend bebauten Wohngebieten nicht weiter entfernt sein als zwei Kilometer. Diese Vorgaben hält die Post schon seit Jahren nicht mehr ein. 

Anfang des Jahres waren erstmals automatisierte Stationen als offizielle Postfilialen anerkannt worden. Neben dem Einwerfen von Briefen und dem Kauf von Briefmarken ist dort auch eine Videoberatung möglich.

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