Unfair für kleinere Parteien? Hessens Wahlrecht vor Gericht
Unfair für kleinere Parteien? - Urteil zu Hessens Wahlrecht soll fallen
Benachteiligt Hessens neues Wahlrecht kleine Parteien und Wählergruppen oder sorgt es nur für mehr Stabilität in den Kommunalparlamenten? Anderthalb Monate vor den Kommunalwahlen entscheidet darüber an diesem Mittwoch (27.01.) Hessens höchstes Gericht, der Staatsgerichtshof.
Streitpunkt ist die neue Berechnungsmethode für die Sitzverteilung. Gegen die hatte die FDP geklagt, sie sagt, dadurch wird der Wählerwille verzerrt und rechnet vor: CDU und SPD hätten bei den früheren Kommunalwahlen 2021 in Hessen 94 beziehungsweise 68 mehr Mandate bekommen, wäre damals schon das neue Berechnungsverfahren angewandt worden. Das ginge also zu Lasten der kleineren Parteien.
Landesregierung: zu viel Zersplitterung
Die schwarz-rote Landesregierung will mit ihrer Wahlrechtsreform die Sitzverteilung der kommunalen Parlamente neuartig berechnen lassen. So möchte sie nach eigenen Angaben einer wachsenden Zersplitterung vorbeugen und Ein-Personen-Fraktionen verhindern. Laut Experten werden größere Parteien damit etwas begünstigt.
Keine Auszählmethode ist perfekt
Es geht um das neue Auszählverfahren bei den Kommunalwahlen am 15. März für die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie 421 Städten und Gemeinden im Land. In der mündlichen Verhandlung des Staatsgerichtshofs im Dezember 2025 mit zwei Mathematikprofessoren als Sachverständigen wurde deutlich, dass sich bei allen Auszählungsverfahren bei der Umrechnung von Stimmen auf Mandate Bruchteilergebnisse ergeben. Daher kann zwangsläufig keine Methode perfekt sein.