Schlappe für Schwarz-Rot - neues Wahlrecht verfassungswidrig
Schlappe für Schwarz-Rot - Neues Kommunalwahlrecht verfassungswidrig
Krachende Niederlage für die schwarz-rote Landesregierung vor Gericht: Der Hessische Staatsgerichtshof hat deren Kommunalwahlreform als verfassungswidrig gekippt. Damit hat die kleinste Fraktion im Landtag erfolgreich geklagt.
Das höchste hessische Gericht in Wiesbaden erklärte die Gesetzesänderungen zur Kommunalwahlreform von Schwarz-Rot als "nichtig" - nur eineinhalb Monate vor den Kommunalwahlen.
Verstoß gegen Chancengleichheit
Die geplante Rückkehr zum Sitzverteilungsverfahren nach d'Hondt verstoße gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Es begünstige stimmenstarke Parteien und Wählervereinigungen - und benachteilige stimmschwache Gruppierungen, hieß es in der Urteilsbegründung von Gerichtspräsident Wilhelm Wolf.
FDP-Fraktion vor Gericht erfolgreich
Damit folgten die Richter den Argumenten der FDP-Opposition im Landtag. Das Urteil ist unanfechtbar.
Ziel der Reform: Weniger Zersplitterung
Die schwarz-rote Landesregierung wollte mit ihrer Wahlrechtsreform die Sitzverteilung der kommunalen Parlamente wieder nach d'Hondt berechnen lassen. So sollten eine zunehmende Zersplitterung und Ein-Personen-Fraktionen künftig verhindert, die kommunalen Parlamente wieder handlungsfähiger werden. Die Richter wiesen jedoch auch darauf hin, dass ein Auszählverfahren dafür nicht das zulässige Steuerelement ist.
Innenminister: Entscheidung "überraschend"
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, das Urteil sei "einerseits überraschend", andererseits zu respektieren. Es sei eine "Rechtssprechungsänderung". Poseck verwies auch darauf, dass einer der elf Richter ein abweichendes Sondervotum im Sinne der Argumentation der Landesregierung abgegeben hatte.
Kommunalwahl am 15. März
Bei den Kommunalwahlen am 15. März wählen die Wahlberechtigten in Hessen die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie 421 Städten und Gemeinden im Land.
Was passiert jetzt?
Nach der Entscheidung der obersten hessischen Richter bleibt es nun beim bisherigen Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer. Die Vorgaben des Staatsgerichtshofs könnten "ohne Weiteres" noch bis zu den Kommunalwahlen am 15. März umgesetzt werden, betonte der Innenminister.
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