Auto auf B45 gewaltsam gestoppt - Selbstjustiz nach Überfällen in Messel
Wegen Selbstjustiz auf der B45 kam es zu einem Polizeieinsatz. Die Auseinandersetzung steht im Zusammenhang mit Straftaten im südhessischen Messel.
Am Montagabend hatte ein engagierter Zeuge gegen 23 Uhr ein verdächtiges Schussgeräusch auf der B45 gehört, was zu einem Polizeieinsatz führte. Die Geräusche stammten aus der Nähe zweier Autos, die in Richtung Hanau unterwegs waren. Die Polizei entdeckte die Fahrzeuge später verkehrsbedingt gestoppt in Rodenbach.
Männliche Aggression mit einer Stange
Noch bevor die Polizei eintraf, stieg ein Mann aus einem der Fahrzeuge aus und schlug mit einer Stange auf das andere Auto ein. Die Beamten nahmen alle beteiligten Personen vorläufig fest. Diese Auseinandersetzung stand im Zusammenhang mit selbst organisierten Fahndungsaktionen der Beteiligten nach einem Raub in Messel.
Schreckschusswaffe im Auto entdeckt
Bei der Durchsuchung der Fahrzeuge fanden die Beamten in einem der Autos eine Schreckschusswaffe, die daraufhin sichergestellt wurde. Ermittlungsverfahren wurden gegen die beteiligten Personen wegen ihres eigenmächtigen Vorgehens eingeleitet.
Kein Tatverdacht gegen das Opfer
Gegen den Mann im Auto, auf den es die beiden abgesehen hatten, gebe es aktuell allerdings keinen Tatverdacht. Schon am Samstag hatte die Polizei nach einem Hinweis einen möglichen Täter gefasst, auch der war aber der Falschen.
Ausgangspunkt für Racheaktion
Ausgangspunkt für die Selbstjustiz war ein Überfall am Donnerstagabend (29.01.) auf einen Einkaufsmarkt in der Hanauer Straße. Die Einbrecher haben dort Beute gemacht und einen Mitarbeiter bedroht. Der Tatverdächtige hatte eine Schusswaffe gezogen und ist anschließend mit seiner Beute geflüchtet.
Weiterer Überfall auf denselben Markt
Am Tag darauf (30.01.) gingen mehrere Notrufe bei der Leitstelle der Polizei ein. Ein unbekannter Mann war mit einer Pistole in der Hand auf drei Mitarbeiter desselben Einkaufsmarktes zugegangen. Dabei forderte der Täter einen davon auf, ihm Geld zu geben und schlug dem Mitarbeiter mehrmals auf den Kopf. Der Täter flüchtete ohne Beute, als der Mitarbeiter eine Schreckschusswaffe zog und in seine Richtung einen Schuss abgab.
Polizei warnt vor Selbstjustiz
Die Polizei betont, dass Ermittlungen allein ihre Aufgabe sind und warnt vor privaten Fahndungen. Solche Handlungen könnten nicht nur Ermittlungen behindern, sondern auch das Leben der Beteiligten und Unbeteiligten in Gefahr bringen. Außerdem könnten falsche Verdächtigungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Polizei appelliert dringend daran, derartige Selbstjustiz zu unterlassen.