Weder krank noch gesund - Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung
Wenn Beschäftigte erkrankt sind und eine ärztliche Bescheinigung bekommen, fallen sie eigentlich komplett aus. Über flexiblere Regeln wird seit längerem diskutiert. Nun gibt es einen neuen Vorstoß.
In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt die Regierungskommission die Einführung einer "stufenweisen Arbeitsunfähigkeit". Das soll zu vernünftigen Einsparungen im Gesundheitswesen führen. Dabei solle eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder zu 25 Prozent durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit der betroffenen Person vorgenommen werden, schlägt das Expertengremium vor.
Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert.
Das geht natürlich nur, sofern die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in einem Bericht. Wenn sich der Krankheitszustand ändert, sollen diese auch entsprechend die Einstufung ändern können.
"Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.", lautet es in dem Bericht.
Entweder voll arbeitsfähig - oder gar nicht
Das deutsche Sozialrecht unterscheidet aktuell nur zwischen voller Arbeitsfähigkeit und dem vollen Ausfall der Arbeitstätigkeit. In anderen Ländern , beispielsweise in Skandinavien, besteht die Möglichkeit einer “teilweisen” Arbeitsunfähigkeit. Diese sollen positive Effekte für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft haben. "Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können."
Allerdings befürchten die Experten auch, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten: Es könnte die Erwartung kommen, trotz Erkrankung teilweise zu arbeiten. Daher sei entscheidend, dass die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze, heißt es in dem Bericht.
Experten sehen positive Aspekte
Die “stufenweise Arbeitsunfähigkeit” wird auch wegen ihrer sozialen Aspekte von den Experten empfohlen. Sie ermöglicht, dass Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur eingebettet bleiben. Dies könne besonders bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken. Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine "Dequalifizierung" verhindert werden.