Praxen und Jobcenter entlasten - Bundesregierung baut weiter Bürokratie ab
Nie wieder Prüfaufkleber auf der Kaffeemaschine? Welche kuriosen Regeln jetzt fallen – und wie Bürger sowie Firmen davon profitieren.
Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie beschlossen. Im zweiten sogenannten Entlastungskabinett einigte sich die schwarz-rote Koalition darauf, bürokratische Verpflichtungen abzuschaffen, die einer jährlichen Entlastung von rund 600 Millionen Euro entsprechen. Nach Angaben von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) addieren sich die beschlossenen Maßnahmen seit dem Start der Agenda auf 10,4 Milliarden Euro jährlich.
Als sogenanntes Entlastungskabinett bezeichnet die Bundesregierung eine Kabinettssitzung, bei der ausschließlich Maßnahmen zum Bürokratieabbau behandelt werden. Ein erstes "Entlastungskabinett" auf Initiative Wildbergers hatte es Anfang November gegeben.
In der Kabinettssitzung beschäftigten sich die Regierungsmitglieder vor allem mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), mit dem die Koalition den in vielen Praxen und Kliniken vorherrschenden Papierstau auflösen will: Der digitale Versand von Nachrichten soll gefördert, die elektronische Überweisung eingeführt und der Leistungsumfang der elektronischen Patientenakte massiv ausgeweitet werden. Zudem sollen Hürden bei der Nutzung moderner Cloud-Infrastrukturen in Krankenhäusern beseitigt werden.
Kein Prüfaufkleber auf der Kaffeemaschine mehr
Zu den zehn Maßnahmen, die den Umgang mit den Behörden erleichtern sollen, gehört auch ein Änderungspaket für die Bundesagentur für Arbeit. Bei der Jobsuche soll künftig die Devise "Digital First" gelten. Das bedeutet ganz praktisch: Arbeitslose können künftig mit dem Jobcenter per E-Mail verbindliche Vereinbarungen treffen. Auch Pflichttermine beim Amt können künftig digital per Videoschalte erledigt werden.
Mit den Maßnahmen schafft die Bundesregierung auch Regeln ab, die bislang für Kopfschütteln gesorgt haben. So müssen sich etwa Halter eines Elektrofahrzeugs nicht mehr um eine grüne Umweltplakette kümmern.
Zustimmung fand auch ein Vorhaben aus dem Arbeitsministerium zum Abbau der Pflichten zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Dies soll nur noch bei Gefährdungspotenzial vorgeschrieben sein. Bislang müssen elektrische Geräte – von der Kaffeemaschine bis zur Großanlage – in Büros alle zwei Jahre und in Werkstätten jährlich auf Funktionstüchtigkeit und Sicherheit überprüft und mit entsprechenden Aufklebern versehen werden.