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Bundestag debattiert über neue Regeln bei der Organspende

Kommt die Widerspruchsregelung? - Organspende-Regeln Thema im Bundestag

© dpa/Michael Kappeler

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht im Plenarsaal im Bundestag bei einer Regierungserklärung (Symbolbild).

Im Bundestag beginnt am Donnerstag erneut die Debatte über mögliche Änderungen bei der Organspende. Ziel ist es, mehr lebensrettende Spenderorgane wie Nieren, Lebern oder Herzen verfügbar zu machen. Konkrete Beschlüsse sind zunächst aber noch nicht vorgesehen.

Im Mittelpunkt steht ein fraktionsübergreifender Vorstoß für die Einführung einer Widerspruchsregelung. Danach würden Erwachsene nach ihrem Tod grundsätzlich als Organspender gelten - es sei denn, sie haben zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.

Bisher Zustimmungslösung

Bislang gilt in Deutschland die sogenannte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass eine Organentnahme nur dann möglich ist, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen entsprechend entscheiden.

Bundestag debattiert zunächst ohne Entscheidung

Bei der Befassung im Parlament handelt es sich vorerst nur um eine allgemeine Aussprache. Eine Abstimmung oder ein konkreter Beschluss ist dabei zunächst nicht vorgesehen.

Die Frage, ob der Staat bei der Organspende stärker auf eine automatische Grundannahme setzen sollte, gehört seit Jahren zu den ethisch und gesellschaftlich besonders sensiblen Themen in der Gesundheitspolitik.

Zahl der Organspender zuletzt gestiegen

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das war der höchste Wert seit 2012.

Trotz dieses Anstiegs ist der Bedarf weiterhin deutlich höher: Ende 2025 standen noch rund 8.200 Menschen in Deutschland auf den Wartelisten für ein Spenderorgan.

Erster Anlauf 2020 gescheitert

Ein erster Versuch, die Widerspruchsregelung in Deutschland einzuführen, war bereits im Jahr 2020 gescheitert. Nun wird das Thema erneut im Bundestag aufgegriffen.

Auch „Recht auf Reparatur“ auf der Tagesordnung

Neben der Organspende steht am späten Donnerstagabend noch ein weiteres Verbraucherthema auf dem Programm des Bundestags. Beschlossen werden soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur.

Demnach sollen Hersteller von Produkten wie Waschmaschinen, Handys, Tablets oder E-Bikes gesetzlich verpflichtet werden, Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis anzubieten.

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