Israelisches Existenzrecht: Hessen will Strafe für Leugner
Israelisches Existenzrecht - Hessen will Strafe für Leugner
Wer dem Staat Israel das Existenzrecht abspricht, soll dafür künftig bestraft werden können. Das plant die hessische Landesregierung mit einer Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Bisher ist die Rechtslage oft nicht eindeutig.
Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz stellen den Vorschlag für die neue Strafvorschrift am Donnerstag vor. In den vergangenen Jahren ist auf antiisraelischen Demonstrationen immer wieder zur Zerstörung Israels aufgerufen worden. Zudem wurde das Existenzrecht des Staates auf Plakaten und Bannern angezweifelt.
Lücke im Strafrecht
Was dabei noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht mehr, darüber mussten mehrfach Gerichte entscheiden. Die sagten mitunter, der Staat könne nur gegen Parolen vorgehen, die Straftaten billigen oder direkt von der Terrororganisation Hamas stammen. Hier will der Gesetzesvorschlag für mehr Klarheit sorgen und die Lücke schließen. Am 8. Mai will Hessen die Initiative in den Bundesrat einbringen.
Forderung schon 2023
Schon Heinz' Vorgänger Roman Poseck, inzwischen hessischer Innenminister, hatte nach dem Terrorangriff der Hamas die neue Strafvorschrift gefordert.
Slogan im Fokus
Besonders im Zentrum der Debatte steht die Parole „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“). Sie wird häufig bei propalästinensischen Protesten gerufen. Sie soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird – worunter auch das Gebiet Israels fallen würde.
Historische Verantwortung
Der aktuelle Justizminister Christian Heinz treibt das Vorhaben seines Vorgängers nun weiter voran. Solche Aussagen seien angesichts der deutschen Geschichte unerträglich, heißt es von dem Minister. Hessen setzt sich bei den Justizministerkonferenzen von Bund und Ländern bereits seit längerer Zeit dafür ein, dass schnellstmöglich eine bundesweite Lösung gefunden wird, um diese Gesetzeslücke zu schließen.