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Waffen und Tierstreu – 13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin

Landgericht Verden - Waffen und Tierstreu – 13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin

Daniela Klette soll ihr Leben im Untergrund mit Raubüberfällen finanziert haben. Im ersten Prozess gegen die frühere Terroristin gibt es nun ein Urteil. Dabei spielt auch Kaninchenstreu eine Rolle.

13 Jahre Haft für die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette: Als der Vorsitzende Richter am Landgericht Verden das Urteil verkündet, entsteht Tumult im Zuschauerraum. Klettes Unterstützer und Unterstützerinnen buhen, rufen "Freiheit für Daniela", recken Fäuste nach oben. Einige verlassen freiwillig den Saal, andere werden von Justizbeamten nach draußen geführt. Die 67-jährige Angeklagte nimmt das Urteil äußerlich gelassen entgegen. Sie freut sich sichtlich über die Reaktion, erhebt ebenfalls einen Arm mit geballter Faust.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Klette mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 acht Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat. Das Trio erbeutete dabei rund zwei Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legt noch im Gerichtssaal Revision ein. 

Richter: Bei Überfällen war Klette maskiert und bewaffnet

Die Deutsche wird wegen schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze, erpresserischen Menschenraubes und weiterer Straftaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts beging das Trio die Taten, um das Leben im Untergrund zu finanzieren. 

Laut dem Vorsitzenden Richter war Klette maßgeblich an der Vorbereitung und der Ausführung der Taten beteiligt. Demnach fuhr sie mehrfach das Fluchtauto. Bei einigen Überfällen sei sie maskiert und bewaffnet am Tatort gewesen, um gemeinsam mit ihren Komplizen die Ladung von Geldtransportern zu erbeuten.

Urteil im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette
© Sina Schuldt/dpa-pool/dpa

Wegen bewaffneter Raubüberfälle und anderer Straftaten ist die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Bei zwei Überfällen auf Geldtransporter wurde geschossen. Die Täter hätten schwere oder sogar tödliche Verletzungen der Insassen der Fahrzeuge in Kauf genommen, sagt der Vorsitzende Richter. Er verweist darauf, dass zahlreiche Opfer der Straftaten stark unter den psychischen Folgen der Taten litten oder leiden - manche sind bis heute arbeitsunfähig. 

Vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass Klette und ihre Komplizen beim Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen einen versuchten Mord begingen, nahm das Gericht Abstand. Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Die Vermummten flohen ohne Beute. Die Täter hätten die Tat freiwillig abgebrochen, als sie merkten, dass sie nicht an das Geld kommen, sagt der Vorsitzende Richter. 

Mutmaßliche Komplizen sind weiter flüchtig

Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) an. Jahrelang versuchten Zielfahnder, sie und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen aufzuspüren. Dann nahmen Einsatzkräfte Klette Ende 2024 in einer Berliner Wohnung fest. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. 

Nach Klettes mutmaßlichen Komplizen wird weiter gesucht. Bei der Urteilsbegründung betont der Vorsitzende Richter, dass ihre RAF-Vergangenheit für den Prozess irrelevant gewesen sei: "Das spielt für die Bewertung der Taten keine Rolle."

Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette
© Sina Schuldt/dpa

Für den Prozess galten sehr hohe Sicherheitsmaßnahmen.

Gericht stützt sich auf Aussagen, Indizien und DNA-Spuren

Klette hatte in ihrem Plädoyer die Taten nicht bestritten, sie aber auch nicht eingeräumt. Das Gericht stützt sich daher auf Zeugenaussagen, Indizien und DNA-Spuren. In Klettes Wohnung wurden etliche Gegenstände gefunden, die sich den Taten zuordnen lassen. So fanden die Ermittler Skizzen von den Tatorten, Waffen, die bei den Überfällen verwendet wurden, Zeitungsausschnitte über die Raubüberfälle, Auto-Kennzeichen, Sturmhauben, Perücken und Handfesseln.

Als weiteres Indiz werteten die Richter, dass auch Kaninchenstreu bei Klette gefunden wurde, obwohl sie nur einen Hund besaß. Die gleiche Streu hatten die Ermittler in verschiedenen Fluchtfahrzeugen des Trios entdeckt. Mutmaßlich sollte das Material als Brandbeschleuniger dienen. 

Der Vorsitzende Richter sagt, die Beweise einzeln reichten nicht für eine Verurteilung. Das Gesamtbild aber sei eindeutig. 

Scharfe Kritik von Klettes Verteidigern

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Haftstrafe gefordert - wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetzen. Auch die Nebenklage sah Klettes Schuld als erwiesen an. Klettes Anwälte argumentierten dagegen, es sei unklar, wer die Raubüberfälle beging. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz.

Das Urteil kritisiert die Verteidigung scharf. "Das Gericht hat eine Vielzahl von Beweisanträgen rechtsfehlerhaft abgelehnt, hat sich einer Aufklärung der Sache vollständig verweigert", sagt Klettes Anwalt Lukas Theune nach der Urteilsbegründung. "Und deswegen gehen wir davon aus, dass das Revisionsgericht, also der Bundesgerichtshof, das deutlich kritisieren wird."

Klette zieht während der Urteilsbegründung ihre Schuhe aus

Klette zeigt sich von der hohen Haftstrafe wenig beeindruckt. Wie an früheren Prozesstagen lehnt sie sich während der Urteilsverkündung immer wieder in ihrem Stuhl zurück, zieht die Schuhe aus, spricht mit ihrem Anwalt und schaut minutenlang in den Zuschauerraum. Mitunter scheint es, als verfolge sie die Worte des Richters nicht, sondern denke über etwas anderes nach und mache sich dazu kurze Notizen. 

Der 67-Jährigen droht ein weiteres Gerichtsverfahren. Dabei geht es um Verbrechen, die sie in ihrer RAF-Zeit begangen haben soll. Ihre Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung selbst ist mittlerweile verjährt. Die Bundesanwaltschaft legt der Deutschen aber unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

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