95 Prozent Doppelstaatler - Mehrheit behält alte Staatsbürgerschaft
Neue Zahlen zeigen: Die Mehrheit der frisch eingebürgerten Deutschen behält ihre alte Staatsangehörigkeit - oft aus emotionalen Gründen oder wegen praktischer Vorteile bei Immobilien.
Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat laut dem Mediendienst Integration der überwiegende Teil der Neubürger Gebrauch gemacht. In vielen Städten lag die Quote der Mehrstaatigkeit deshalb zwischen 85 und 98 Prozent.
Reform ermöglicht Mehrstaatigkeit für alle
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die seit Juni 2024 in Kraft ist. Seither darf jeder, der Deutscher wird, die bisherige Staatsangehörigkeit generell behalten, was zuvor meist nur für EU-Bürger galt. Zudem reichen für die Einbürgerung nun fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland aus.
Warum der Doppelpass so beliebt ist
Viele Menschen mit Wurzeln im Ausland schreckte das frühere Verbot der Mehrstaatigkeit von einer Einbürgerung ab. Neben der emotionalen Verbundenheit spielen handfeste Vorteile wie Erbrechtsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten, eine zentrale Rolle. Kritiker wie die Union und die AfD warnen hingegen vor möglichen Loyalitätskonflikten oder der Gefahr von Parallelgesellschaften.
Antragszahlen und Staus in den Behörden
Insgesamt sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge im Jahr 2025 um rund zehn Prozent auf etwa 189.000. Während in Berlin die meisten Anträge gestellt wurden, kämpft München mit einem massiven Bearbeitungsstau von über 40.000 offenen Fällen. Am häufigsten wurden zuletzt Menschen aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, dem Iran und Russland eingebürgert.
Strenge Voraussetzungen für den Pass
Wer den deutschen Pass möchte, muss die Sprache beherrschen, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und straffrei geblieben sein. Zudem ist ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie zur historischen Verantwortung Deutschlands zwingend erforderlich. Vor der Entscheidung erfolgt grundsätzlich eine Abfrage beim Verfassungsschutz auf Hinweise zu Extremismus.
Bekenntnis zu Israel als neue Hürde
In Sachsen-Anhalt wurden bereits zwölf Anträge abgelehnt, weil Bewerber kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben wollten. Diese Regelung wurde mittlerweile auch in Brandenburg eingeführt, um den Schutz jüdischen Lebens zu unterstreichen. Insgesamt bleibt die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Sicherheitsbedenken jedoch im niedrigen einstelligen Bereich.