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Prozess um Germanwings-Absturz startet in Braunschweig

Prozessauftakt in Braunschweig - Schmerzensgeld nach Germanwings-Absturz?

Kränze auf der Grab- und Gedenkstätte für die Opfer des Absturzes der Germanwings-Maschine vor über zehn Jahren. Bei der Flugkatastrophe des Germanwings-Flug 9525 ( 4U9525) am 24. März 2015 starben alle 150 Insassen.
© dpa

Kränze auf der Grab- und Gedenkstätte für die Opfer des Absturzes der Germanwings-Maschine vor über zehn Jahren. Bei der Flugkatastrophe des Germanwings-Flug 9525 ( 4U9525) am 24. März 2015 starben alle 150 Insassen. (Symbolbild)

Über zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine kämpfen Angehörige um Schmerzensgeld für den Verlust von 150 Menschen.

Ende August beginnt der Prozess am Landgericht Braunschweig. 

Verhandlung in Braunschweig angesetzt

Die mündliche Verhandlung startet am 28. August. Insgesamt 30 Kläger fordern bis zu 110.000 Euro Schadenersatz pro Person. Der Flugzeugabsturz ereignete sich im März 2015. Die Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf und stürzte in den französischen Alpen ab. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder verloren ihr Leben, als der Copilot das Flugzeug absichtlich in den Abgrund steuerte.

Flugtauglichkeit des Copiloten in Frage

Die Kläger sind überzeugt, dass der Copilot nicht ausreichend auf seine Flugtauglichkeit überprüft wurde. Dadurch sei der Absturz begünstigt worden. Verantwortlich für die Schäden sehen sie die Bundesrepublik Deutschland, wo das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig seinen Sitz hat. Deshalb wird auch das Verfahren dort verhandelt.

Gericht äußert Skepsis

Ob die Klage letztlich Erfolg haben wird, ist ungewiss. Nach erster Einschätzung des Gerichts scheint es unwahrscheinlich, dass der Staat Schadenersatz zahlen muss. Für Betroffene könnte es sinnvoller sein, den Schaden von der Fluggesellschaft einzufordern.

Die Frage der Verantwortung

Die Verhandlung könnte neuen Aufschluss über die Verantwortung geben, die im Zusammenhang mit der Überwachung von Flugtauglichkeit besteht. Das Gericht wird klären, inwiefern staatliche Stellen haftbar gemacht werden können oder ob die Verantwortlichkeit eher bei der Fluggesellschaft liegt.

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