3 Menschen sterben bei Unfall - Sieben Jahre Haft für Raser in Offenbach
Zwei Frauen und ein Mädchen sterben auf dem Weg zur Kirche, als in Offenbach ein Wagen auf ihr Auto prallt. Dessen Fahrer fuhr knapp 130 Kilometer pro Stunde, 50 wären erlaubt gewesen.
Zu sieben Jahren Freiheitsstrafe wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit dreifacher Todesfolge hat das Landgericht Darmstadt einen Autofahrer verurteilt. Der 32-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts am 30. November 2025 zur Mittagszeit in Offenbach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine Kollision mit einem anderen Auto verursacht.
Der Angeklagte hatte demnach mit seinem Auto auf regennasser Fahrbahn mit mindestens 126 Stundenkilometern eine vierspurige Straße befahren, in der Tempo 50 gilt. Als ein zweiter Autofahrer aus einer Grundstücksausfahrt mit seinem Auto links auf die Straße einbiegen wollte und kurz stehenblieb, wich der Angeklagte auf die Gegenfahrbahn aus, bremste auf 90 bis 100 Kilometer pro Stunde herunter und prallte auf das Auto, mit dem zwei Frauen und ein Mädchen zum Kirchenchor fahren wollten.
Gutachter: Unfall wäre vermeidbar gewesen
Die 66 Jahre alte Fahrerin starb noch am Unfallort, die 88 Jahre alte Beifahrerin und das neun Jahre alte Mädchen starben in der Klinik. Laut dem Kfz-Sachverständigen, der im Prozess sein Gutachten erstattet hatte, wäre der Zusammenstoß räumlich und zeitlich vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag einem der drei Nebenklägeranwälte. Die Staatsanwaltschaft und zwei Nebenklägervertreter hatten auf Mord plädiert, weil der Angeklagte den Tod von Menschen in Kauf genommen habe.
Die Verteidigung hatte zwei Jahre auf Bewährung beantragt, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und illegalen Autorennens sowie wegen einer von ihr angenommenen Mitschuld des Autofahrers, der aus der Ausfahrt gefahren war.
Vorsitzender Richter sieht "keine Chance" der Getöteten
"Die Getöteten waren am ersten Advent auf dem Weg zur Kirche und hatten keine Chance", stellte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung fest. Die Kammer sah beim bislang nicht vorbestraften Angeklagten keinen Tötungsvorsatz und in der Tat keinen Mord.
Der Angeklagte sei mit seinem Tempo bewusst ein Risiko eingegangen, erklärte der Richter, aber habe nicht den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Eine Mitschuld des zweiten Autofahrers, der auf die Straße einbiegen wollte, sah das Gericht nicht, weil dies genau das gewesen sei, was der Angeklagte in Kauf genommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.