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Frauen betäubt, vergewaltigt - Haft und Sicherungsverwahrung

Prozesse - Frauen betäubt, vergewaltigt - Haft und Sicherungsverwahrung

Dutzende Frauen werden durch Videos als mutmaßliche Opfer eines Mannes identifiziert, dem sie vertraut hatten. Die Nachricht der Polizei ist für sie ein Schock. Nun gibt es ein erstes Urteil.

Er hat seine Opfer gezielt ausgesucht, um Macht über sie ausüben zu können. Davon ist das Landgericht Berlin überzeugt und hat einen 69-Jährigen wegen einer Serie von Vergewaltigungen zuvor betäubter Frauen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zudem ordneten die Richter die anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Unterbringung nach verbüßter Strafhaft sei erforderlich, weil er weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit sei. Mehreren Opfern muss der Mann Zehntausende Euro Schmerzensgeld zahlen. 

Der Angeklagte habe "bewusst nach Opfern gesucht", sagte der Vorsitzende Richter Jakob Weber. Sein Interesse sei es gewesen, Macht über die schlafenden Frauen auszuüben. Dabei habe er das Vertrauen der Frauen ausgenutzt, die Nähe und eine Beziehung gesucht hätten. "Keine der Frauen war daran interessiert, von ihnen sediert und vergewaltigt zu werden", sagte der Richter zum Angeklagten. Weber sprach von einem Verfahren, das alle Beteiligten mitgenommen habe.

Das Gericht sprach den geständigen Deutschen der Vergewaltigung in 22 Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig. 14 Frauen habe er bei Treffen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg mit sedierenden Substanzen im Getränk betäubt, dann vergewaltigt und dabei gefilmt. 

Opfer nicht öffentlich vernommen 

Die Opfer wurden zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Einige der Nebenklage-Anwälte hatten auch audiovisuelle Vernehmungen beantragt - "es besteht die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Nachteile bei einem direkten Zusammentreffen mit dem Angeklagten", sagte eine Anwältin. 

14 Frauen sagten im Prozess aus, einige waren Nebenklägerinnen im Prozess. Die Opfer hatten erst im Zuge der Ermittlungen erfahren, was ihnen angetan wurde. "Wir haben hier 14 starke Frauen erlebt", betonte Richter Weber. "Ich denke, der Prozess sei nicht nur für die Zeuginnen und die Geschädigten wichtig, sondern auch für uns als Gesellschaft", sagte eine der Opferanwältinnen. "Es wurde eine Form von Gewalt verhandelt, die auch ein gesellschaftliches Phänomen ist."

Über Dating-Plattform kennengelernt

Der gelernte Elektriker hatte seine Opfer aus Berlin und Brandenburg über Online-Dating-Plattformen kennengelernt. Teils gab er sich als Polizeikommissar aus, teils als Bundeswehrpilot. In den Kontakten soll er sich charmant und romantisch gezeigt haben.

Die Frauen kamen freiwillig mit in seine Wohnung. Dort bot er ihnen laut Urteil alkoholische Getränke an, denen er eine "sedierende Substanz" untermischte. Als sich die Frauen schließlich nicht mehr in der Lage waren, sich zu äußern oder zu wehren habe er sie vergewaltigt.

Ermittlungen zu 44 weiteren Opfern

Bei einigen der Frauen war nach den Treffen mit dem Mann zwar teils ein komisches Gefühl zurückgeblieben, teils klagten sie über Schwindel und Übelkeit - eine Erinnerung an sexuelle Handlungen hatten sie jedoch nicht.

Dutzende Frauen soll der 69-Jährige nach den Ermittlungen der Polizei bei Treffen in seiner Wohnung betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Im aktuellen Verfahren ging es um Übergriffe auf 14 Frauen im Alter von seinerzeit 50 bis 60 Jahren. Wegen weiterer mutmaßlicher Taten in der Zeit von 2016 bis 2022 zum Nachteil von 44 Frauen wird noch ermittelt. Seit März befindet er sich in Untersuchungshaft.

Voll schuldfähig laut Gutachten

Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn Anfang August gestanden. "Die Vergewaltigungen räume ich ein", erklärte der Mann über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler. Der Schilderung des 69-Jährigen, er habe sich wegen seiner Sexualpräferenz "in einem Tunnel befunden", glaubte das Gericht nicht. Es stützte sich dabei auch auf die Aussagen eines psychiatrischen Gutachters. So habe er parallel zu den angeklagten Taten eine Beziehung geführt, die von seiner damaligen Lebensgefährtin als einvernehmlich und normal erlebt worden sei. 

Als "Zepelin 70" in Chats unterwegs

Ins Visier der Ermittler geriet der Berliner nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller in Niedersachsen. Der Angeklagte soll Chat-Partner eines Mannes dort gewesen sein, gegen den Anfang 2025 ermittelt wurde. Dieser soll sich an seiner Frau vergangen haben. 

Das erinnert an den weltweit bekanntgewordenen Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war. 

Der Angeklagte war nach dem Urteil in einschlägigen Chats als "Zeppelin 70" unterwegs. Dort soll er sich auch nach Möglichkeiten erkundigt haben, wie man Frauen betäuben kann, um sich dann an ihnen zu vergehen. 

Kamera in Dauerbetrieb

Bei Durchsuchungen im Juni 2025 und März 2026 in seiner Wohnung wurden nach Polizeiangaben diverse Datenträger sichergestellt. Eine Kamera war demnach im Schlafzimmer fest installiert in Richtung Bett und im Dauerbetrieb. Die Polizisten stießen auf penibel geführte Unterlagen zu Aufnahmen. Zudem wurden Schlafmittel, Spritzen und Kanülen in Kisten und Koffern sichergestellt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und forderte, eine mögliche Sicherungsverwahrung allenfalls vorzubehalten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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