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Schleppender Handynetz-Ausbau - 1&1 muss sich auf Bußgeld einstellen

Schleppender Handynetz-Ausbau - 1&1 muss sich auf Bußgeld einstellen

Das Firmenlogo auf dem Dach des Firmengebäudes des Internet- und Mobilfunkunternehmens 1&1 (
© dpa

Das Firmenlogo auf dem Dach des Firmengebäudes des Internet- und Mobilfunkunternehmens 1&1 (Archivbild).

Als erster deutscher Telekommunikationskonzern muss sich der Internetanbieter 1&1 einem Bußgeldverfahren stellen, weil sein Mobilfunk-Netzausbau schlechter als erwartet ist. Man habe ein entsprechendes Verfahren eröffnet, heißt es in einem Schreiben der Bundesnetzagentur an ihren Beirat.

Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. 1&1 hatte sich bei der Frequenzauktion 2019 dazu verpflichtet, bis Ende vergangenen Jahres 1000 Standorte mit dem schnellen 5G-Standard in Betrieb zu nehmen. Es wurden fünf. 1&1 begründete die Mängel mit Problemen bei Ausbaupartnern, die bei Masten und Dachstandorten nur schleppend vorankamen.

Höhe des Bußgeldes noch unklar

Die Höhe des Bußgeldes ist unklar. Einem früheren Schreiben der Behörde zufolge werden bis zu 50 000 Euro je Standort in Betracht gezogen - das wären knapp 50 Millionen Euro. Es ist aber davon auszugehen, dass der Betrag niedriger sein wird. In dem Verfahren bekommt 1&1 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Je stichhaltiger die Argumente der Firma sind, desto geringer wird das Bußgeld ausfallen.

1&1-Mobilfunk nur für bestimmte Kunden

In Deutschland gibt es bisher drei Handynetze, und zwar von der Deutschen Telekom, Telefónica Deutschland (O2) und Vodafone. 1&1 ist die Nummer 4. Allerdings existiert dieses Netz bisher nur in einer abgespeckten Miniversion als sogenanntes Festnetz-Ersatzprodukt: Nur bestimmte Kunden werden mit den wenigen bereits funkenden 1&1-Antennen verbunden, um in ihren eigenen vier Wänden Internet zu haben. Handynutzer, die unterwegs sind und an den Sendestationen vorbeikommen, haben keine Verbindung. Der Startschuss für die mobile Nutzung soll im Herbst sein.

Bei den Frequenzauktionen bekommen die Netzbetreiber Pflichten auferlegt, damit sie ihr Netz schnell verbessern. Üblicherweise haben alle Betreiber mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Auflagenerfüllung. Ende 2019 scheiterte Telefónica deutlich. Weil das Unternehmen zu wenige Standorte in Betrieb genommen hatte, drohte die Behörde mit einem Zwangsgeld von 600 000 Euro. Danach kam der Ausbau von O2 allmählich in die Gänge, und die Auflage wurde verspätet erfüllt. Daher wurde das Zwangsgeld nicht verhängt.

"Einschreiten überfällig"

Nach Ansicht von Branchenexperten ist das Einschreiten der Netzagentur gegen 1&1 überfällig. "Der Ausbaustand des 1&1-Netzes liegt so weit hinter den Auflagen zurück, dass der Aufsichtsbehörde gar nichts anderes übrig blieb", sagt Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen. Die erstmalige Bußgeld-Verhängung sei finanziell für das Unternehmen zwar verkraftbar. "Aber es ist ein desaströses Signal und ein bleibender Makel für die Reputation von 1&1."

Aber liegt es nicht eigentlich an Zulieferern, die viele Masten bauen sollten und Zusagen an den Auftraggeber 1&1 nicht einhielten? Gerpott schüttelt den Kopf. So ein Argument sei "nicht tragfähig", sagt der Professor. "1&1 hat selbst Fehler gemacht, etwa in der Wahl des Technikpartners." Zudem habe die Firma die Komplexität eines Netzbaus unterschätzt. Es sei nun "eine spannende Frage, ob 1&1 überhaupt noch die Kurve kriegt".

Auch bei Telekom, Vodafone und O2 nicht alles rosig

Eine weiße Weste in Sachen Ausbaupflichten haben die drei etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 derzeit nicht. Bei wichtigen Teilen der Vorgaben kamen die drei Platzhirsche zwar gut voran, in einem anderen Teil hingegen nicht. Sie sollten bis Ende 2022 gemeinsam 500 "weiße Flecken" schließen - also Handyverbindungen dort ermöglichen, wo bisher gar kein Netz erreichbar ist. Diese Vorgabe hielten sie nicht ein. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Netzagentur ihre Ermittlungen zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen hat. Ein Bußgeldverfahren wurde allerdings nicht eingeleitet.

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