Gerichtsurteil gefällt - Keine Whatsapp-Lästereien über Chef
Wie vertraulich ist eine Chatgruppe bei WhatsApp? Und droht der Rauswurf, wenn grobe Beleidigungen von Kollegen oder Chefs aus den Chats öffentlich werden? Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt Fragen zur Messenger-Nutzung beantwortet.
Es gibt sie tausendfach: Geschlossene Chatgruppen im Internet - auch von Arbeitskollegen, die im vermeintlich vertraulichen digitalen Raum auch mal pöbeln oder sogar wüst beleidigend über ihre Chefs oder Kollegen herziehen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht nun deutlich: Es kann im Extremfall den Job kosten, wenn der Inhalt solcher Chats öffentlich wird.
Das Urteil
Verhandelt wurde der Fall einer WhatsApp-Gruppe befreundeter Arbeitskollegen, die in Hannover-Langenhagen bei der Fluggesellschaft TUIfly beschäftigt waren. Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben entschieden, dass Mitglieder geschlossener Chatgruppen sich bei beleidigenden, rassistischen oder sexistischen Äußerungen über Arbeitskollegen nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit berufen können, wenn es zu einer außerordentlichen Kündigung kommt (2 AZR 17/23).
Keine gegebene vertrauliche Kommunikation
Sie heben damit Entscheidungen der Vorinstanzen in Niedersachsen auf, die eine "berechtigte Vertraulichkeitserwartung" der Mitglieder von geschlossenen Chats angenommen hatten - also Verschwiegenheit. Ob es sich bei Chatgruppen um eine geschützte, vertrauliche Kommunikation handele, hänge von der Art der Nachrichten sowie der Größe und Zusammensetzung der Gruppe ab, heißt es in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Im Zweifelsfall müssten ihre Mitglieder nachweisen, warum sie einander vertrauen durften.