GMX gegen Google - Google darf Gmail nicht bevorzugen
Ein deutsches Gericht hat im Rahmen des neuen EU-Digitalmarktrechts Google untersagt, seine Dienste gegenüber der Konkurrenz zu bevorzugen. Der Mailservice-Anbieter GMX/Web.de konnte einen Teilerfolg gegen den Technologieriesen erzielen.
Das Landgericht Mainz entschied, dass Google seinen E-Mail-Dienst Gmail nicht mehr bevorzugen darf, wenn Nutzer ein Android-Smartphone einrichten. Bislang war dafür eine Gmail-Adresse oftmals erforderlich. Das Urteil ist jedoch nicht endgültig, da Google Rechtsmittel eingelegt hat.
Veränderungen bei der Kontoerstellung unzureichend
Auch wenn Google sein Vorgehen geändert hat, reicht es dem Gericht nicht aus. Seit Mai 2025 können Nutzer eine Handynummer angeben. Allerdings wird immer noch automatisch eine Gmail-Adresse erstellt. Dies kritisierte das Gericht. Die Klägerin, 1&1, die Muttergesellschaft von GMX/Web.de, berief sich auf das EU-Digitalmarktrecht, das die Rechte von Verbrauchern und kleineren Firmen stärkt. Demnach sollen große Plattformbetreiber wie Google faire Wettbewerbsbedingungen bieten.
Digital Markets Act entfaltet Wirkung
Das Urteil wird von 1&1 als bedeutend angesehen. Geschäftsführer Michael Hagenau äußerte, dass es ein positives Signal für den Wettbewerb und die Verbraucher sei. Nutzer könnten sich nun bewusster für europäische Anbieter mit höherem Datenschutz entscheiden. Dies sei ein klares Zeichen für digitale Souveränität. Die EU-Gesetzgebung zeige erste Erfolge, indem die Märkte geöffnet und die Nutzungsmöglichkeiten für verschiedene Anbieter verbessert werden.
Reaktionen des Technologieriesen Google
Google betonte, dass die Mehrheit der Klagepunkte abgelehnt wurde. Doch äußerte das Unternehmen Besorgnis darüber, dass solche Urteile das Ziel des Digital Markets Acts, nämlich die Harmonisierung von Regeln, gefährden könnten. Laut Google führe dies zu mehr Bürokratie, gerade in einer Zeit, in der Vereinfachungen für Innovationen gefordert werden.

