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Milka-Schokolade: Gerichtsstreit wegen "Mogelpackung"

"Mogelpackung" Milka? - Verbraucherschützer ziehen vor Gericht

Milka-Schokolade
© Jan Woitas/dpa

Verbraucherschützer klagen gegen die kleinere Packung von Milka-Schokolade. (Archivbild)

Verpackung gleich, Inhalt dünner: Milka kürzt bei der Schokolade. Jetzt klagt die Verbraucherzentrale – und hat eine Forderung an die Bundesregierung.

Die lila Packung bleibt, es ist aber weniger drin: Weil Schokoladentafeln von Milka inzwischen 90 statt bisher 100 Gramm wiegen, ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte eine Klage gegen den Hersteller Mondelez beim Landgericht Bremen ein, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Der Vorwurf: unlauterer Wettbewerb - aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich bei der neuen Tafel um eine "Mogelpackung". 

Verbraucherzentrale: Kunden werden getäuscht 

"Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat", meint Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale. "Doch sie werden getäuscht, weil etliche Sorten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis enthalten". 

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist der Unterschied zwischen den Schokoladentafeln nur im direkten Vergleich zu erkennen. Während die Verpackung und das Design den Angaben zufolge identisch sind, ist die Tafel selbst um rund einen Millimeter dünner geworden. 

Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, kritisiert die Verbraucherzentrale. Sie stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei aber leicht zu übersehen und werde häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt. Vor Gericht wollen sie nun einen deutlichen Hinweis auf der Packung erwirken. 

Verbraucherzentrale: Politik muss Regeln schaffen 

"Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus. Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen", betont Valet. Er fordert von der Bundesregierung verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten. Hersteller sollten seiner Ansicht nach dazu verpflichtet werden, für mindestens sechs Monate einen Warnhinweis anzubringen. Die Packungsgröße müsse außerdem mit dem Inhalt kleiner werden. 

Verbraucherszentrale Hamburg
© Marcus Brandt/dpa

Die Verbraucherschützer fordern verbindliche Regeln von der Politik. (Archivbild)

"Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke immer wieder schamlos aus", sagte Valet. In den vergangenen Jahren seien viele Hundert Beschwerden zu den Tricksereien des Lebensmittelkonzerns eingegangen. Die Hamburger Verbraucherschützer führen eine Liste mit "Mogelpackungen" - mehr als Tausend Artikel stehen schon drauf

Hersteller: Kakaopreise auf Rekordniveau

Der Hersteller Mondelez Deutschland sieht das anders. Transparenz für die Verbraucher habe oberste Priorität, betonte eine Sprecherin des Unternehmens. "Deshalb geben wir das neue Gewicht jeder Tafel deutlich auf der Produktverpackung an." Das Unternehmen habe die Kunden zudem in den sozialen Medien über die Änderungen informiert, eine Übersicht mit allen Tafeln, Sorten und Gewichten sei jederzeit auf der Milka-Website zu finden. 

Die Erhöhung der Preise für die Kunden sei immer das letzte Mittel, teilte der Hersteller mit. Doch die Kosten für die Lieferkette und die Zutaten seien zuletzt stark gestiegen. "So haben sich beispielsweise die Kakaopreise in den letzten zwölf Monaten fast verdreifacht und ein Rekordniveau erreicht." Um wettbewerbsfähig zu bleiben und keine Kompromisse beim Geschmack und der Qualität eingehen zu müssen, habe der Hersteller das Gewicht der Milka-Tafel im Standard- und im Großformat angepasst. 

Wie geht das Verfahren weiter? 

Wie das Verfahren am Landgericht Bremen ausgeht, ist noch offen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat nun die Firma Mondelez Deutschland Gelegenheit, auf die Klage zu reagieren. Im Anschluss wird die Kammer entscheiden, wie es weitergehen soll. Denkbar ist auch eine mündliche Verhandlung vor Gericht.

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