MoVe35-Bürgerbegehren abgelehnt - Marburger OB: Bürgerentscheid möglich
Die Diskussionen um das umstrittene Marburger Verkehrskonzept MoVe35 gehen weiter. Am Ende könnten jetzt vielleicht doch die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob das Konzept umgesetzt wird oder nicht.
Und das obwohl die Stadtverordnetenversammlung ein Bürgerbegehren dazu abgelehnt hat.
Oberbürgermeister schlägt Vertreterbegehren vor
Über 8.000 Personen hatten das Bürgerbegehren gegen das Konzept unterschieben. Aufgrund von Formfehlern hat die Stadtverordnetenversammlung es aber mehrheitlich abgelehnt. Als Alternative dazu hat Oberbürgermeister Thomas Spies jetzt überraschend ein sogenanntes Vertreterbegehren vorschlagen. Sollte das Begehren eine Mehrheit erhalten, käme es zum Bürgerentscheid über das Verkehrskonzept.
Spies: Zu wenig Bürgerdialoge
Spies hob hervor, dass sozialer Zusammenhalt und gute Beziehungen innerhalb der Stadtgemeinschaft ein Hauptziel der Kommunalpolitik sein müssen. Dafür seien ausgewogene Entscheidungen essenziell. Trotz der Beteiligung diverser Interessengruppen und Expertise bei der Entwicklung von MoVe35 habe es an ausreichender Kommunikation gefehlt. Spies gab zu, dass mehr Bürgerdialoge hätten stattfinden sollen.
8.000 Bürger nicht ignorieren
Obwohl die 8.000 Unterschriften keine Mehrheit repräsentieren, sei die Diskussion um die städtische Mobilitätszukunft nicht vorbei, so Spies. Er strebt ein Vertreterbegehren an, für welches die Zustimmung der Stadtverordneten nötig ist. Bis Jahresende werde er einen rechtssicheren Entwurf präsentieren, über den die Fraktionen entscheiden sollen.
Koppelung an die Europawahl möglich
Sollte bis Februar ein Vertreterbegehren beschlossen werden, könnte die Bürgerabstimmung mit der Europawahl am 9. Juni 2024 zusammenfallen. Der Oberbürgermeister appelliert an den Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern und ist optimistisch, dass das Mobilitätskonzept sowie der demokratische Prozess zur Stärkung des städtischen Zusammenhalts und Friedens beitragen werden.
Vertreterbegehren braucht Zwei-Drittel-Mehrheit
In Hessen ist es seit dem 1. Januar 2016 möglich, dass eine Stadtverordnetenversammlung anstelle einer eigenen Entscheidung einen Bürgerentscheid beschließt. Für ein solches Vertreterbegehren ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder nötig, in Marburg mindestens 40 der 59 Stadtverordneten.
Alles was ihr für euren Tag wissen müsst:
Die Nachrichten des Tages schnell und kompakt jeden Morgen direkt von unserem Newsdesk auf euer Smartphone. Abonniert jetzt unseren WhatsApp-Channel – natürlich kostenlos.