Anklage in Frankfurt Teenager soll schwere Tat geplant haben
Sprengstoff im Wald getestet - Teenager soll Anschlag geplant haben
Er soll Sprengstoff im Wald getestet und eine schwere staatsgefährdenden Straftat vorbereitet haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat deshalb Anklage gegen einen 17-Jährigen aus dem Kreis Limburg-Weilburg erhoben.
Zwei 18- und 15-Jährigen wird außerdem Beihilfe zu dieser Tat vorgeworfen.
Details zu den Anklagepunkten
Der 17-jährige Hauptverdächtige soll laut Anklage “ein ausgeprägtes antisemitisches, rassistisches, ausländerfeindliches und rechtsextremistisches Weltbild” haben. Ihm wird vorgeworfen, Sprengstoff und Waffen selbst hergestellt zu haben, um Menschen, die nicht seinem Weltbild entsprechen, zu bekämpfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem vor, sich eine Schusswaffe beschafft haben. Sein Ziel soll gewesen sein, Menschen aus diesem Personenkreis zu töten.
Probesprengungen im Wald
Zwischen September 2024 und März 2025 soll der 17-jährige Deutsche im Wald und in der Nähe seines Elternhauses Sprengungen durchgeführt und eine Schusswaffe getestet haben. Seit April 2025 befindet sich der Teenager in Untersuchungshaft. Ihm werden auch Volksverhetzung und das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen.
Vorwürfe gegen Mitangeschuldigte
Die Mitangeklagten, ein 18-jähriger Deutscher und ein 15-jähriger Litauer, sollen ihn dabei unterstützt haben. Der 15-Jährige begleitete den Hauptangeklagten angeblich an Sprengübungen und soll seine ideologische geteilt haben. Der 18-Jährige soll Material zur Sprengstoffherstellung besorgt haben.
Beweise sichergestellt
Die Ermittler haben bei dem 17-Jährigen teils verbotene Materialien zur Sprengstoffherstellung und eine Schusswaffe gefunden. Diese Beweise stützen die Vorwürfe gegen ihn.
Unabhängiges Verfahren gegen Vater
Parallel wird gegen den Vater des 17-Jährigen ermittelt, allerdings in einem separaten Verfahren. Ihm werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz zur Last gelegt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde inzwischen außer Vollzug gesetzt. “Hinweise auf eine gemeinsame Tatbege-hung von Vater und Sohn ergaben sich im Laufe der Ermittlungen nicht”, hieß es.