Es geht um rund 12 Millionen Euro jährlich - Kassel klagt gegen Zensus
Kassel klagt gegen Zensus - Es geht um rund 12 Millionen Euro im Jahr
Es geht um rund 12 Millionen Euro – die Stadt Kassel klagt nun gegen den Zensus. Das wurde am Montagabend in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Laut einer Zählung soll die Stadt nämlich rund 7.000 Einwohner weniger haben, als in ihrem Register angegeben.
12 Millionen Euro weniger ab nächstem Jahr - das wäre "eine Menge Holz" sagt Stadtkämmerer Matthias Nölke im Gespräch mit HIT RADIO FFH. Nach Auffassung der Stadt ist ihr eigenes Melderegister zutreffender, die Zählung hingegen sei nicht schlüssig, deshalb die Klage.
"Für Kassel nicht hinnehmbar"
„Die nicht realitätsgerechte Erhebung der Einwohnerzahl durch den Zensus 2022 würde sich stark negativ auf den städtischen Haushalt und damit auf die kommunale Selbstverwaltung auswirken – und ist daher für Kassel nicht hinnehmbar“, erklärte Kämmerer Nölke abschließend.
Vorwurf der Intransparenz
Insgesamt 41 hessische Kommunen hatten Widerspruch gegen die amtliche Feststellung ihrer Bevölkerungszahlen eingelegt. Das Landesamt wies diese allesamt zurück.
Die Kommunen bezweifeln, dass bei der Berechnung des jüngsten Zensus methodisch alles korrekt abgelaufen ist, und werfen dem Landesamt Intransparenz vor. Die Behörde weist die Vorwürfe zurück. Nach intensiver Prüfung hätten sich keinerlei Hinweise auf Fehler bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen ergeben, weder in der Erhebung noch in den Ergebnissen des Zensus 2022. Wiederholt erklärte das Landesamt, dass das im Zensus angewandte statistische Verfahren wissenschaftlich fundiert und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt sei.
Meldedefizite während der Corona-Pandemie
Die Abweichungen der Zahlen vom Zensus 2011 und der Folgezählung 2022 ergaben sich laut den Statistikern etwa durch den Einfluss von Fluchtbewegungen auf die melderechtliche Erfassung. Viele ausländische Einwohner meldeten sich bei der Rückkehr in die Heimat nicht ab. Auch könne es während der Corona-Pandemie Meldedefizite gegeben haben.
Nölke sagte: "Unsere kommunale Statistikstelle hat zahlreiche methodische und technische Mängel beim Zensusverfahren festgestellt." So seien unter anderem die Erhebungsunterlagen sprachlich unzureichend gewesen. "Gerade bei Menschen mit geringen Deutschkenntnissen scheiterte so die Teilnahme." Auch die genutzten Adresslisten seien veraltet gewesen und es habe Probleme bei der postalischen Zustellung der Fragebögen gegeben.
"Kurz gesagt: Die Annahme, dass man im Rahmen der Haushaltsstichprobe alle Haushalte erreichen konnte, ist eine realitätsferne Vorstellung."
Konflikt wird nun Verwaltungsgerichte beschäftigen
In dem Streit müssen nun die Verwaltungsgerichte entscheiden. Die Statistikbehörde hatte die Widerspruchsbescheide am 23. Juni an die hessischen Kommunen verschickt, die Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt hatten. Nach Posteingang haben die Städte einen Monat Zeit, dagegen zu klagen. Diese Frist läuft bald ab.


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