Feuerwerkkontrolle in Südhessen - Diese Mängel sorgen für Bußgelder
Bei Kontrollen in ganz Südhessen wurden erhebliche Mängel beim Verkauf von Feuerwerk festgestellt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt überprüfte dabei knapp 300 Betriebe, wie es jetzt mitteilte.
Zwei Drittel der Verkaufs- und Lagerstellen wiesen demnach Mängel auf. Hauptprobleme waren laut Mitteilung fehlender Diebstahl- und mangelnder Brandschutz.
Keine Feuerlöscher
In 94 Fällen bemängelten die Prüfer den Diebstahlschutz. In 33 Fällen fehlten Feuerlöscher oder sie waren schlecht zugänglich. Auch Fluchtwege waren oft verstellt, was in 39 Fällen festgestellt wurde. Besonders schwerwiegende Verstöße führten in zwei Fällen zu Bußgeldern. Einen Großteil der Mängel haben die Verantwortlichen aber direkt vor Ort behoben, so das Regierungspräsidium Darmstadt.
Sicherheits- und Aufsichtspflichten
Die Sicherheit im Umgang mit Pyrotechnik stand bei der Prüfung im Fokus. Die Experten kontrollierten auch die Lagerung und Einhaltung der vorgeschriebenen Mengen. Auch der Diebstahlschutz ist wichtig: Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur unter direkter Aufsicht des Verkaufspersonals abgegeben werden. Kommunale Ordnungsämter und Polizei haben in einigen Bereichen ebenfalls kontrolliert und festgestellte Mängel an das RP weitergeleitet.
Rechtliche Grundlagen für Explosivstoffe
Der Verkauf und Umgang mit Explosivstoffen sind im Sprengstoffgesetz geregelt. Dafür sind spezielle Erlaubnisse erforderlich. Der Verkauf von Feuerwerk muss rechtzeitig angezeigt werden, was in 23 Fällen nicht geschah. Auch hier ergriff das RP Verwarnungs- und Bußgeldmaßnahmen.