Video-Drohung? - Raunheimer Bürgermeister muss vor Gericht
Es geht um den Vorwurf der versuchten Nötigung: Deshalb muss sich der Bürgermeister von Raunheim am 8. Dezember vor dem Amtsgericht Rüsselsheim verantworten. David Rendel soll versucht haben, einen Stadtverordneten bei einer wichtigen Abstimmung mit einem Video unter Druck zu setzen.
Laut Anklage geht es um eine Sitzung im Mai, bei der über Rendels Abwahl abgestimmt werden sollte. Kurz vorher soll der SPD-Bürgermeister einem jungen CDU-Politiker mit einem angeblichen Enthüllungs-Video gedroht haben, um ihn zu beeinflussen. Der 23-Jährige stimmte trotzdem gegen Rendel und erstattete sofort Anzeige.
Bürgermeister: “Kein Gespräch über ein Video geführt”
Gegenüber HIT RADIO FFH bestreitet Bürgermeister Rendel in einer Reaktion die Vorwürfe komplett. Wörtlich: “Ich habe mit dem betreffenden Stadtverordneten kein Gespräch über das angesprochene Video geführt. Ebenso wenig habe ich versucht, Einfluss auf sein Abstimmungsverhalten zu nehmen. Die Anschuldigungen entsprechen nicht den tatsächlichen Geschehnissen. Nach meiner Kenntnis beruhen die Vorwürfe ausschließlich auf der Aussage des Stadtverordneten. Weitere Beweismittel, die dessen Darstellung bestätigen, sind mir nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund bin ich dem leitenden Staatsanwalt ausdrücklich dankbar, dass die Ermittlungen nicht endlos geführt worden sind und durch die Anklageerhebung eine zeitnahe gerichtliche Klärung ermöglicht wird. (…) Ich bin fest davon überzeugt, dass sich dabei herausstellen wird, dass die gegen mich erhobenen Anschuldigungen absolut haltlos sind."
Anklage vor Amtsgericht Rüsselsheim
Die Ermittlungsbehörden erkennen allerdings den juristischen Klärungsbedarf an und haben das Hauptverfahren eröffnet, so dass es zu einem Prozess gegen Rendel kommen kann. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt bestätigt auf unsere Nachfrage, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Raunheim Anklage vor dem Amtsgericht Rüsselsheim erhoben hat. Es gehe um den Vorwurf der versuchten Nötigung. Die Staatsanwaltschaft stellt aber gleichzeitig fest: “Es gilt die Unschuldsvermutung.” Die Abwahl des Bürgermeisters scheiterte schließlich vor wenigen Wochen bei einem Bürgerentscheid knapp an fehlenden Stimmen.
Geschredderte Wahlunterlagen?
Unabhängig von dem Prozess um die mögliche versuchte Nötigung beschäftigt das Rathaus in Raunheim aktuell noch ein weiterer Fall: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen geschredderter Papiere.Unter den sichergestellten Schnipseln befinden sich den Ermittlern zufolge auch Briefwahlunterlagen. Allerdings sei bislang nicht klar, ob es sich um aktuelle Unterlagen mit Bezug zur Abwahl handelt. Hier laufen die Recherchen und Befragungen möglicher Zeugen.