Fluglärm geplagt: Diese Kommunen erhalten Hilfe vom Land
Entschädigung für den Fluglärm - Diese Kommunen erhalten Geld vom Land
Besonders lärmgeplagte Kommunen rund um den Frankfurter Flughafen bekommen auch künftig Ausgleichszahlungen vom Land. Die Landesregierung will dazu das sogenannte Regionallastenausgleichsgesetz um fünf weitere Jahre verlängern.
Das aktuell geltende Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Der Nachfolger soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und bis Ende 2031 gelten, sagte Hessens Wirtschaftsminister Mansoori. Wie bisher bekommen die anspruchsberechtigten Kommunen insgesamt rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr. Genutzt werden kann das Geld für den Lärmschutz aber auch für Maßnahmen, die die Lebensqualität erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel Klimaanlagen für die Kita, ein neuer Kunstrasenplatz oder eine Hundewiese.
Eine Kommune neu dabei
Insgesamt erhalten über das neue Gesetz 20 Kommunen einen Ausgleich. Das ist unter dem Strich eine weniger als bisher. Denn: Erzhausen wird neu aufgenommen. Trebur und Groß-Gerau haben dagegen künftig keinen Anspruch mehr auf Zahlungen, weil die Südumfliegung weniger genutzt wird.
“Das Gesetz richtet sich ja nach bestimmten Schallpegeln, die in den Kommunen erreicht werden. Und durch Veränderungen der Betriebsabläufe sind manche Kommunen nicht mehr dabei”, sagte Mansoori. “Die, die rausfallen, haben natürlich den Vorteil, dass sie vor allem deswegen rausfallen, weil es weniger Schall gibt.”
Diese Kommunen sollen ab 2027 Ausgleichszahlungen für den Fluglärm erhalten:
Bischhofsheim, Büttelborn, Darmstadt, Erzhausen, Flörsheim am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Hanau, Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Kelsterbach, Mainz, Mörfelden-Walldorf, Mühlheim am Main, Nauheim, Neu-Isenburg, Offenbach am Main, Raunheim, Rüsselsheim am Main, Weiterstadt
Offenbach mit höchster Förderung
Mit jährlich maximal fast 590.000 Euro soll die Großstadt Offenbach am meisten Steuergeld bekommen. Für Mühlheim am Main mit knapp 30.000 Einwohnern (Stand 2024) ist mit höchstens rund 61.500 Euro pro Jahr die geringste Subvention vorgesehen. Mit jährlich maximal gut 142.000 Euro soll auch die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz gegenüber von Wiesbaden gefördert werden.
Halbzeitprüfung geplant
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll das Gesetz noch einmal überprüft werden. Dabei gehe es darum zu schauen, ob sich die Fluglärmbelastung wesentlich verändert habe und der Verteilschlüssel angepasst werden müsse.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird dem hessischen Verkehrsministerium zufolge unter anderem der Fluglärmkommission und den kommunalen Spitzenverbänden im Land zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät ihn der Wiesbadener Landtag.