Leihküche & Co - Achtung vor diesen Vermieter-Tricks
Die Mietpreise in Hessen, vor allem in den Städten, sind ohnehin schon hoch und bringen viele Mieter an ihre finanziellen Grenzen. Jetzt haben sich zwei neue Miet-Phänomene verbreitet, die für Wohnungssuchende zusätzliche Kosten bedeuten können. Wir haben sie genauer unter die Lupe genommen und sagen, worauf Sie achten sollten.
Vermieter-Trick 1: Die Leihküche
Backofen kaputt? Pech gehabt! Die Leihküche ist eine recht neue Mietvariante. Man mietet die Küche also nicht, sondern leiht sie vom Vermieter. Das macht einen großen Unterschied: Dann ist nämlich der Mieter für alle Reparaturkosten zuständig. Im Klartext: Geht etwa der Kühlschrank kaputt, muss der Mieter einen neuen kaufen - auf eigene Kosten. Dafür wird neben dem Mietvertrag für die Wohnung ein eigener Küchen-Leihvertrag unterzeichnet.
Warum ist das für Vermieter interessant? Wohnungen mit Einbauküchen sind in der Regel für Wohnungssuchende interessanter und lassen sich besser und für mehr Geld vermieten. Durch das Verleihen der Küche spart sich der Vermieter außerdem teure Reparaturkosten.
Leihküchen-Vertrag: Was tun?
Was sollte ich als Mieter tun? Hat sich der Vermieter für einen Leihküchen-Vertrag entschieden, können Sie ihm das vermutlich nur schwer ausreden. Daher sollte auf jeden Fall ein ausführliches Übernahme-Protokoll angelegt werden, rät der Deutsche Mieterbund. Also: Ganz genau prüfen, ob die Küche Schäden vom Vormieter aufweist.
Vermieter-Trick 2: Die möblierte Wohnung
Immer öfter werden komplett möblierte Wohnungen zur Miete angeboten. Durch den Möblierungszuschlag steigt der Mietpreis an - interessant für den Vermieter, unschön für den Mieter. Der Zuschlag darf bis zu 2 Prozent des aktuellen Möbelwertes betragen. Sind die Möbel also zum Beispiel 10.000 Euro wert, kann der Vermieter 200 Euro monatlich auf die Miete draufschlagen.
Erscheint der Mietpreis zu hoch, sollte der Mieter die Zusammensetzung der Miete auf jeden Fall überprüfen. Für den Mieter ist es dann wichtig zu wissen, wie teuer die unmöblierte Wohnung wäre. Der Preis darf höchstens 10 Prozent vom örtlichen Mietspiegel abweichen. Hinzu kommt dann der Möblierungszuschlag.
Möblierungszuschlag: Was kann der Mieter tun?
Was kann ich als Mieter tun? Ist die Miete tatsächlich zu hoch, empfiehlt Eva-Maria Winckelmann vom hessischen Landesverband des Deutschen Mieterbundes, eine offizielle Rüge zu erteilen. Die schon bezahlten Mieten können zwar nicht angefochten werden, aber für die zukünftigen sollte der Preis gesenkt werden. Geht der Vermieter nicht darauf ein, ist eine Klage möglich.
Sollten Sie in Ihrem konkreten Fall noch Fragen haben, können Sie sich an Ihren heimischen Mieterbund wenden. Weitere Infos dazu finden sie auf www.mieterbund.de
Haben Sie bereits Erfahrungen mit dubiosen Mietvertragsergänzungen und Zusätzen gemacht?