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EU-Einigung auf strengeren Verbraucherschutz beim Online-Shopping

Online-Shopping - EU stärkt den Verbraucherschutz

Online Shopping Händler Haftung Verbraucherschutz
© dpa

Händler sollen künftig für gefährliche Produkte haften, die die EU-Sicherheitsstandarts nicht erfüllen. Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen den neuen Regeln offiziell noch zustimmen.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Online-Shopping geeinigt.

So sollen Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette künftig mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen, wie aus einem vereinbarten Kompromiss hervorgeht. Ziel ist unter anderem, dass gefährliche Produkte zügig vom Markt zurückgerufen werden.

Gefährliche Produkte im Fokus

Dabei geht es zum Beispiel um Waren, die online - etwa bei Amazon - gekauft und aus einem Nicht-EU-Land angeliefert werden. "Dadurch landen im Binnenmarkt Produkte, die nicht unseren Sicherheitsstandards entsprechen", betonte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne). Sie sprach von einer überfälligen Anpassung an die Anforderungen des Online-Shoppings.

Haftung für Verkäufer verschärft

Künftig muss eine sogenannte verantwortliche Person überprüfen, ob Herstellerinfos zu EU-Sicherheitsstandards korrekt angegeben sind und diese auch erfüllt werden. Unter gewissen Umständen müsste diese Person dann auch für Schäden durch mangelhafte Produkte haften, sagte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi. Damit sollen verantwortliche Unternehmen dazu gebracht werden, ihre Kunden etwa bei Rückrufen besser und schneller zu informieren. Für Käufer ist zudem ein verlängerter Garantiezeitraum vorgesehen, in dem sie Anspruch darauf haben, sich gefährliche Produkte ersetzen, reparieren oder den Kaufpreis erstatten zu lassen.

Spar-Potential in Milliardenhöhe

Mithilfe der neuen Vorschriften dürften Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU nach Darstellung des Europaparlaments im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den nächsten zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro einsparen.

EU-Staaten und Europaparlament müssen noch zustimmen

Der Kompromiss muss noch formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden. Die neuen Regeln sollen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten in Kraft treten.

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