Elterngeld - Klingbeil hat Alternative zur Streichung
Die geplante Streichung des Elterngeldes für besonders hohe Einkommen soll nicht rückwirkend gelten, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums der Funke Mediengruppe.
"Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf", sagte der Sprecher demnach und sprach von "Bestandsschutz".
Klingbeil schlägt Abschaffung des Ehegattensplittings vor
Im Koalitionsstreit um Einsparungen beim Elterngeld schlägt der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil stattdessen die Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen vor. "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag).
Geplante Streichung bei 150.000 Euro
Im Zuge der Haushaltsplanung für das kommende Jahr und den von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) forcierten Ausgabenkürzungen zur Schuldenbegrenzung plant die Ampel-Koalition das Elterngeld ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro bei Paaren zu streichen.
Beschluss Anfang Dezember vorgesehen
Die Grenze liegt bisher bei 300.000 Euro. Über das Vorhaben war kontrovers diskutiert worden. Der Bundestag soll den Haushalt Anfang Dezember beschließen, bis dahin ist die Neuregelung des Elterngeldes nur ein Vorschlag.
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