Ab sofort möglich - Anträge auf Heizungsförderung bei KfW
Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können ab Dienstag (27.02.) Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das nur für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten, weil der Andrang offensichtlich groß war.
"Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten", hieß es auf der Webseite. Die Antragstellung sollte um 8.00 Uhr beginnen. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, so dass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.
Voraussetzung: Fachunternehmer müssen ran
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Bestehende Öl- oder Gasheizung darf bleiben
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Reform soll vor Preissprüngen schützen
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.