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Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Wegen Kriegsverbrechen - Lebenslang für Folter-Arzt aus Syrien

Ein Orthopäde, der auch in deutschen Krankenhäusern tätig war, hat in Syrien Menschen getötet und brutal gefoltert. Seine Taten klingen entsetzlich. Deshalb stand er in Frankfurt lange vor Gericht.

Blaues Jackett, weißes Shirt, dunkle Haare, bleiches Gesicht. Äußerlich meist unbewegt hört sich der Arzt Alaa M. im Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) sein Urteil wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Folter und Kriegsverbrechen in seiner syrischen Heimat an. 

Es ist das höchste Strafmaß, das in Deutschland verhängt werden kann: Lebenslang mit der Feststellung der besonderen Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt, sowie anschließende Sicherungsverwahrung.

Die stundenlange Urteilsbegründung des OLG über die Taten des Arztes in den Jahren 2011 und 2012 im militärischen Krankenhaus der syrischen Stadt Homs ist schwer zu ertragen, immer wieder geht ein entsetztes Stöhnen durch den Zuschauerraum. 

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller spricht etwa über einen weinenden, etwa 14-jährigen Jungen, dem Alaa M. das Geschlechtsteil mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel übergossen und angezündet hatte. Über einen Häftling, dem er mit den Worten "Jetzt schicke ich dich zu deinem Gott, dem Zuhälter" ein Gift injizierte. 

Sadismus ausgelebt

Einem weiteren Mann, den er an Händen und Füßen gefesselt an einer Decke aufhängen ließ und prügelte. Und einem Gefangenen, dessen Oberschenkelbruch er ohne Narkose richtete. Der Arzt habe sadistische Neigungen und diese bei der Folter ausgelebt, sagt Koller: "Der Angeklagte genoss es vor allem, ihm minderwertig und unterlegen erscheinenden Menschen körperliche Schmerzen zu bereiten."

Das Assad-Regime habe bis zu seinem Sturz Ende 2024 versucht, auf das Frankfurter Gerichtsverfahren Einfluss zu nehmen, so seien Angehörige von Zeugen in Syrien verschleppt worden. Daher wurden Zeugen unter besonderen Schutz gestellt, einer von ihnen wurde sogar völlig anonymisiert, über ihn war in dem Prozess nur als "Z10" die Rede. Koller sagt, ohne die Bereitschaft und den Mut von Zeugen hätten die Taten nicht aufgeklärt werden können. 

Drei der Opfer des Arztes traten in dem Prozess als Nebenkläger auf, aufmerksam hören sie dem Urteil zu. "Die Entscheidung ist eine Genugtuung für meinen Mandanten", sagt im Rahmen des Prozesses der Rechtsanwalt eines der Opfer. 

"Beseitigungsgruppe"

Verurteilt wurde der heute 40-jährige Arzt, weil er zwei Menschen getötet und neun Menschen durch Folter schwer verletzt hat. Er gehörte laut Koller in dem Militärkrankenhaus zu einer Gruppe Ärzte, die als die "Beseitigungsgruppe" bekannt gewesen sei. Opfer waren inhaftierte Zivilisten, die der Opposition gegen den damaligen Machthaber Baschar al-Assad zugerechnet wurden. Praktisch täglich sei es zu Misshandlungen gekommen. Im Fall des Angeklagten sprach Koller von einem besonders skrupellosen Vorgehen, das von Hass und Vernichtungswillen geprägt gewesen sei. 

Alaa M. hatte während des Anfang 2022 begonnenen Prozesses jegliche Schuld bestritten und sich als Opfer eines Komplotts dargestellt. Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als gut bezahlter Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. 

Im Sommer 2020 wurde der Vater festgenommen – Opfer hatten ihn in einer TV-Dokumentation über die Geschehnisse in Homs wiedererkannt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. 

Während der Urteilsbegründung schüttelt Alaa M., dem der Vorsitzende Richter eine "fortbestehende Gefährlichkeit" attestiert, immer wieder den Kopf. Der Zuschauersaal ist fast bis auf den letzten Platz gefüllt, nach der Verkündung des Urteils klatschen mehrere Besucher. Koller verbietet dies: "Freuen können sie sich später."

Prozess nach dem Weltrechtsprinzip

OLG-Sprecherin Gundula Fehns-Böer sagte, mit 188 Verhandlungstagen habe es sich um das bisher längste Staatsschutzverfahren in Frankfurt gehandelt. Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, einer der Verteidiger kündigte Revision an.

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