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Neue Regeln für E-Scooter in Sicht

Angleichung an Rad-Regeln - Neue Regeln für E-Scooter in Sicht

Für E-Scooter sollen einige neue Regeln kommen.

Das Kabinett billigte einen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der unter anderem Vorgaben für die Ausstattung und das Abstellen vorsieht - aber auch höhere Geldbußen bei Verstößen. So sollen neue E-Scooter ab 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Kommunen sollen Regeln zum Abstellen von E-Scootern festlegen können, die von Plattformen vermietet werden. Mit der Novelle muss sich im nächsten Schritt noch der Bundesrat befassen. 

Angleichung an Regeln für Radverkehr 

Regelungen für E-Scooter sollen demnach an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können. 

Höhere Strafen

Das Verwarnungsgeld fürs Fahren auf Gehwegen soll an das für den Radverkehr angeglichen und dadurch laut Ministerium im Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld fürs nicht erlaubte Fahren mit mehreren Personen - und zwar von 5 Euro auf 25 Euro.

Zahl der Unfälle gestiegen

Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung auf Wirksamkeit, Zielsetzung und die Folgen für die Verkehrssicherheit zu prüfen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte im Juni dem "Tagesspiegel" gesagt, zwar seien E-Scooter im "Mobilitätsmix" der Städte kaum mehr wegzudenken. Seit Markteinführung hätten sich die Gegebenheiten aber verändert. "Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter."

Das Ministerium hatte einen Entwurf der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Länder und Verbände konnten dazu Stellung nehmen. Nach Änderungen erfolgte eine erforderliche sogenannte Notifizierung bei der EU-Kommission.

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