Weihnachtsamnestie in Hessen - Gut 100 Häftlinge vorzeitig frei
Die Feiertage im Kreise der Familie sollen ein erster Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein. Was bedeutet die Weihnachtsamnestie für Gefangene genau?
Mit Blick auf Weihnachten sind in Hessen in diesem Jahr 101 Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Das teilte das Justizministerium in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur mit und bezog sich auf den Stichtag 8. Dezember.
Von der Weihnachtsamnestie profitieren Männer und Frauen, deren Strafende in die Zeit vom 21. November 2025 bis 1. Januar 2026 gefallen wäre. Sie konnten unter bestimmten Voraussetzungen im Gnadenwege frühestens am 20. November vorzeitig entlassen werden. Vor einem Jahr waren in Hessen kurz vor Weihnachten 104 Häftlinge früher als vorgesehen in Freiheit gekommen.
"Perspektive für ein straffreies Leben"
Justizminister Christian Heinz (CDU) erklärte: "Wir wollen denjenigen, die ohnehin kurz davor stehen, entlassen zu werden, eine Perspektive für ein straffreies Leben geben. Das Weihnachtsfest mit der Familie und Angehörigen in Freiheit kann dafür ein Mittel sein."
Der Gnadenerlass soll laut Heinz der Resozialisierung dienen und ermuntern, "ein verantwortungsvolles Leben zu führen. Darüber hinaus können sich Haftentlassene noch vor den Feiertagen um wichtige Hilfsangebote kümmern und Behördengänge erledigen."
Keine Weihnachtsamnestie für Sexualstraftäter
Ausgenommen von den Gnadenerlassen sind vor allem Sexual- und Gewalttäter sowie Straftäter mit längeren Haftstrafen.
In Hessen gibt es laut Justizministerium 16 Justizvollzugsanstalten (JVA) mit insgesamt 4.485 Häftlingen und eine Jugendarresteinrichtung in Gelnhausen mit fünf Arrestanten (Stand 10. Dezember).
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