Kinderpornografie-Ermittlungen - Speicherung von IP-Adressen gefordert
Ermittler scheitern bei Kinderpornografie im Internet häufig an fehlenden IP-Adressen. 2025 noch öfter als im Vorjahr. Was soll sich nun rechtlich ändern?
Die Zahl der wegen rechtlicher Beschränkungen unbearbeiteten Hinweise auf Kinderpornografie ist gestiegen. 2025 seien es bundesweit mehr als 17.000 zu strafrechtlich relevanten Inhalten gewesen, "die mangels Identifizierung der Tatverdächtigen durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität eingestellt werden mussten", teilte diese Einrichtung bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. 2024 und 2023 habe diese Zahl noch bei jeweils gut 15.000 gelegen.
Mit IP-Adresse lassen sich digitale Geräte identifizieren
Hintergrund ist, dass es für Internetanbieter noch keine Speicherpflicht für IP-Adressen gibt. Mit ihnen lassen sich digitale Geräte identifizieren - ähnlich wie Autos über ihre Nummernschilder. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll Internetanbieter verpflichten, die Daten drei Monate lang aufzubewahren, damit Ermittler damit eine Straftat aufklären können - auch die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Netz.
"Nun muss es schnell gehen"
Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte: "Nun muss es schnell gehen. Wir brauchen endlich die IP-Adressdatenspeicherung, um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können." Der Anstoß dazu sei einst aus Wiesbaden gekommen. Hessens Justizministerium teilte mit: "Im September 2024 hatte der Bundesrat einem hessischen Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung bereits zugestimmt." Das Thema ist umstritten, Kritiker befürchten unter anderem eine schleichende Massenüberwachung.
Ermittler: Neue Speicherpflicht würde “wesentlich helfen”
Laut der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt würde die neue Speicherpflicht "wesentlich helfen, mehr Tatverdächtige zu identifizieren und das Dunkelfeld von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Deutschland aufzuhellen".
So laufen die Ermittlungen
Die Hinweise für die ZIT stammen meist vom gemeinnützigen US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC/Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder). Dieses informiert die Staaten mit den mutmaßlichen Tatorten. Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt sie für Deutschland entgegen, prüft sie in Abstimmung mit der ZIT und informiert bei Bedarf die örtlichen Strafverfolgungsbehörden.
Auch sexueller Missbrauch von Kindern im Fokus
Laut der ZIT konnten aufgrund der Hinweise des NCMEC in den vergangenen Jahren nicht nur viele Ermittlungen "wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte eingeleitet werden, sondern auch langjährige Komplexe des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgeklärt werden".
Fall aus Hessen
Dazu zähle etwa die rechtskräftige Verurteilung eines ehemaligen Grundschulleiters wegen mehr als 90-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Juni 2023 durch das Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft plus anschließender Sicherungsverwahrung.
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