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EU macht Abschiebezentren in Drittstaaten möglich

EU ist sich einig - Abschiebezentren in Drittstaaten kommen

Symbolbild Abschiebung
© Julian Stratenschulte/dpa

Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Ländern war im vergangenen Jahr gestiegen. (Symbolbild)

Zentren im EU-Ausland für mehr Abschiebungen: Die EU einigt sich auf Verschärfungen in der Migrationspolitik. Das Gesetz hat eine umstrittene Vorgeschichte.

Die Europäische Union macht den Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten und die Verschärfung weiterer Asylregeln frei, um mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft am Abend erzielten.

Formale Hürden vor dem Inkrafttreten 

Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss nun noch final zustimmen, damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können. Dies ist in der Regel eine Formalie.

Das Konzept der Return Hubs 

In die speziellen Rückkehrzentren ("Return Hubs") außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt.

Wer von den neuen Regeln betroffen ist 

Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben.

Deutschland und andere EU-Länder suchen nach Partnerstaaten 

Voraussetzung für die Abschiebungen soll den Plänen zufolge ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat sein. Dieser würde die Flüchtlinge dann beherbergen und dafür im Gegenzug wahrscheinlich Geld oder Vorzüge bei der Vergabe von Visa bekommen.

Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren einzurichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für das Vorhaben der sogenannten Return Hubs ausgesprochen.

Italiens Albanien-Modell landete vor Europäischem Gerichtshof 

Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Das Modell landete wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - ein finales Urteil steht hier noch aus.

Lehren aus dem gescheiterten Ruanda-Modell 

Krachend gescheitert ist dagegen bereits der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren in Drittstaaten mit dem sogenannten Ruanda-Modell auszulagern. Das Land wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Trotz Kosten von etwa 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich umgesetzt werden.

Rechtsgrundlage für ausgelagerte Verfahren 

Für die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens wie beim Ruanda-Modell - also nicht nur die Abschiebung in einen Drittstaat - ist in der EU bereits Ende vergangenen Jahres eine Rechtsgrundlage beschlossen worden.

Europaweite Streichung von Unterhaltsleistungen möglich 

Die Einigung legt zudem etwa fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Verschärfte Regeln für die Abschiebehaft 

Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.

Zuletzt mehr Abschiebungen und weniger Asylanträge 

Die Zahl der Abschiebungen war in der EU im vergangenen Jahr gestiegen. 2025 wurden laut Europäischer Kommission etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge in der EU zuletzt kontinuierlich.

In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

WhatsApp-Gruppe von EVP und Rechten sorgte für Kritik 

Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten kooperiert hatte als zuvor bekannt gewesen war.

Demnach fanden Absprachen von Mitarbeitenden in einer WhatsApp-Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten statt. Unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dies deutlich kritisiert. "Wir arbeiten nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im Europäischen Parlament", erklärte der CDU-Chef.

Verteidigung des Migrationsgesetzes 

EVP-Chef Weber hatte die anschließende Abstimmung im Parlament zum umstrittenen Migrationsgesetz dennoch verteidigt. Er sagte, dass damit deutlich gezeigt werde, dass europäische Lösungen zur Bekämpfung der illegalen Migration möglich seien.

Zeitplan für die Umsetzung 

Bis auf die Frage, wann bestimmte Regeln der neuen Verordnung in Kraft treten sollen, hatten das EU-Parlament und die Mitgliedsländer über die inhaltlichen Details bereits vor einigen Tagen eine Einigung erzielt. Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen.

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