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Nach Brand in Wächtersbach: Verurteilter nach Justizpanne wieder frei

Nach Brand in Wächtersbach - Verurteilter nach Justizpanne wieder frei

Wegen eines Richterfehlers muss ein zu sieben Jahren Haft verurteilter Mann freigelassen werden. Was das Landgericht Hanau zu dem Fehler sagt.

Wegen eines Richterfehlers ist der Haftbefehl gegen einen zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilten Brandstifter und Betrüger aufgehoben worden. Die Richterin habe irrtümlich das Urteil inklusive der Zustellungsverfügung einer anderen Akte zugeordnet, teilte das Landgericht Hanau mit. Das Urteil wurde daher nicht rechtzeitig zugestellt, dies führte zu einer Aufhebung des Haftbefehls durch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Über den Fall hatte der "Hanauer Anzeiger" berichtet. 

Laut Angaben des Landgerichts "handelte es sich dabei um einen bedauerlichen Einzelfall". Das Urteil werde dadurch nicht hinfällig. Die Frage, ob der Aufenthaltsort des Mannes bekannt sei, beantwortete die Justizbehörde nicht.

Mann bleibt erst einmal frei

Am Tag des Beschlusses der Haftaufhebung, dem 24. April, sei der Mann aus dem Gefängnis entlassen worden, teilte das OLG Frankfurt mit. Er bleibe mindestens so lange auf freiem Fuß, bis über die Revision gegen das Urteil entschieden sei. Wie lange ein Revisionsverfahren im Schnitt dauert, war der Behörde nicht bekannt. 

Der Senat habe die Haftaufhebung mit einer Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes begründet. So sei das Urteil erst fast acht Monate nach dessen Verkündung zugestellt worden. Dies habe den Fortgang des Revisionsverfahrens verzögert. 

Eigenes Haus angezündet

Der Mann war im Sommer 2025 wegen schwerer Brandstiftung und schweren Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Laut Feststellungen des Landgerichts hatte er an Weihnachten 2023 sein Haus in Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) nachts selbst in Brand gesetzt, weil er in finanziellen Schwierigkeiten steckte und die Versicherungssumme einstreichen wollte. 

Zur Verschleierung der Tat tarnte der Pakistaner den Brand als rechtsextremistischen Anschlag und sprühte an mehreren Stellen im Haus rassistische Parolen auf. Wegen des vermeintlich rechtsextremistischen Hintergrunds sorgte der Brand für überregionales Aufsehen. Zunächst ermittelte der Staatsschutz der Polizei wegen eines politischen Verbrechens. 

Das Urteil ist wegen der beim Bundesgerichtshof laufenden Revision noch nicht rechtskräftig.

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