Wiesbaden und Eschwege: Hunderte demonstrieren gegen AfD
Wiesbaden, Mainz und Eschwege - Tausende demonstrieren gegen die AfD
Deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gestern auch bei uns in Hessen. Zehntausende sind in nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Straße gegangen - unter anderem in Wiesbaden, Eschwege und Mainz.
Die Demonstrationen waren Teil einer bundesweiten Kampagne.
500 Teilnehmer in Wiesbaden
In Wiesbaden haben nach Schätzungen der Polizei rund 500 Menschen gegen Rechtsextremismus protestiert - in Mainz sogar rund 2.000. Die Initiatoren der Demonstration fordern die Überprüfung aller Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft werden, durch das Bundesverfassungsgericht. Damit kamen deutlich mehr Menschen als erwartet - Wiesbaden hatte mit 200 gerechnet, Mainz mit 500.
Forderung: Prüfung der AfD
Es handelte sich um eine Aktion der bundesweiten "PRÜF"-Kampagne, die monatliche Demonstrationen in den meisten Landeshauptstädten organisiert. "PRÜF" steht Veranstalterangaben zufolge für "Prüfung Rettet Übrigens Freiheit!". Nach Polizeiangaben verlief die Veranstaltung bis zum Samstagnachmittag friedlich und blieb bis auf einen medizinischen Notfall ohne größere Zwischenfälle.
Protestzug auch in Eschwege
Auch im nordhessischen Eschwege gab es eine Demonstration: Etwas mehr als 100 Menschen gingen dort laut Polizei auf die Straße. Gerechnet worden war demnach mit 30 Teilnehmenden. Die Organisatoren verwiesen auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, die gezeigt habe, wie wichtig es sei, jetzt gegen Faschismus auf die Straße zu gehen.
AfD bundesweit Verdachtsfall
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen-Anhalt – werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.