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Pläne der Telekom: Besseres Handynetz auf Autobahnen

Pläne der Telekom - Besseres Handynetz auf Autobahnen

Oft fehlt die Netzabdeckung auf der Autobahn. Die Telekom will zusammen mit der Autobahn GmbH des Bundes 400 neue Funkmasten errichten und bestehende modernisieren (Symbolbild).
© dpa

Oft ist die Netzabdeckung auf der Autobahn nicht gut. Die Telekom will jetzt zusammen mit der Autobahn GmbH des Bundes 400 neue Funkmasten errichten und bestehende modernisieren (Symbolbild).

Die Deutsche Telekom will ihr Handynetz an Autobahnen deutlich verbessern. Das Bonner Unternehmen gab bekannt, dass es eine Vereinbarung mit der Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen hat.

An den 13.000 deutschen Autobahn-Kilometern will die Telekom in den kommenden Jahren 400 zusätzliche Funkstandorte errichten und bestehende Anlagen modernisieren. Derzeit hat der Magenta-Konzern entlang der Autobahnen gut 6.000 Standorte. Mit den Investitionen soll die zur Verfügung stehende Übertragungsrate von aktuell mindestens 100 Megabit pro Sekunde bis Ende 2027 auf 200 Megabit pro Sekunde angehoben werden.

Kooperation für schnelle Standortsuche

Vergleichbare Vereinbarungen strebt die Bundesgesellschaft mit den anderen beiden deutschen Netzbetreibern an - Vodafone und Telefónica (O2). Die Telekom-Kooperation mit der Autobahn GmbH sieht eine vereinfachte und schnellere Standortsuche samt Bauplanung vor. Zudem stellt die Gesellschaft der Telekom künftig Flächen direkt neben der Fahrbahn zur Verfügung, damit neue Masten auch an Böschungen, auf Rastplätzen oder Bauhöfen gebaut werden können.

Autobahnen müssen ab 2023 abgedeckt sein

Mit der Vereinbarung geht die Telekom über staatliche Ausbaupflichten hinaus. Eine entsprechende Vorgabe aus der Frequenzauktion 2019 besagt, dass jeder Netzbetreiber alle Autobahnen ab Anfang 2023 mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde abdecken muss. Alle drei Netzbetreiber meldeten der Netzagentur die Einhaltung dieser Pflicht. Derzeit prüft die Aufsichtsbehörde, ob das auch stimmt.

Funklöcher dennoch möglich

Allerdings gilt die Handynetz-Pflicht laut Auflagenkatalog der Bundesnetzagentur nicht dort, wo ein Ausbau "rechtlich und tatsächlich" nicht möglich ist - etwa weil kein Grundstückseigentümer bereit ist, sein Land als Funkturm-Standort zu vermieten. Auch in Tunneln oder in Naturschutzgebieten ist die Verbindung mitunter schlechter. Autofahrer können also auch zukünftig im Funkloch landen, obwohl die Ausbauauflagen eingehalten wurden.

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