Neue Gebühren schocken EU-Kunde - Versteckte Kosten beim Onlineshopping
Ab dem 1. Juli ändern sich die Zollregeln in der EU. Künftig wird eine Pauschalgebühr von mindestens 3 Euro für Waren aus Nicht-EU-Ländern fällig. Bisher gab es eine Ausnahme für günstige Lieferungen, die nun entfällt. Auch bei Bestellungen unter 150 Euro werden diese Gebühren pro Warengruppe erhoben.
Wer trägt die Kosten?
Experten erwarten, dass die zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden. Die EU-Kommission erklärt, dass Verkäufer oder Importeure normalerweise für die Zahlung verantwortlich sind. Diese könnten die Gebühren jedoch an Kunden weiterreichen. Die Preise auf Plattformen wie Temu steigen bereits, so Karolin Junker de Neui von Etribes. Die Verbraucherzentrale warnt vor höherer Belastung, besonders bei Billiganbietern.
Tipps für Verbraucher
Der deutsche Zoll empfiehlt, die Geschäftsbedingungen von Verkäufern zu prüfen, um zu sehen, ob die Zollgebühren bereits eingepreist sind. Zudem können Einfuhrumsatzsteuer und zusätzliche Servicepauschalen von Kurierdiensten anfallen. Verbraucher sollten bei langen Lieferzeiten oder bestimmten Versandinformationen aufmerksam sein, da dies auf eine Lieferung aus Nicht-EU-Ländern hinweisen könnte.
Warum die Änderungen?
Die EU möchte die Anzahl günstiger Importe reduzieren. 2025 kamen 5,9 Milliarden solcher Sendungen ohne Zoll an. Mehr als 90 Prozent stammen aus China. Viele Produkte entsprechen nicht europäischen Standards. Die neuen Regeln sollen den Wettbewerb für europäische Unternehmen fairer gestalten.
Auswirkungen auf den Versand
Es wird erwartet, dass der Versand länger dauert, da der Zoll mehr kontrollieren muss. Dies könnte zu Verzögerungen führen, so Branchenvertreter. DHL rechnet damit, dass ein Teil der Pakete weiterhin ohne Probleme zugestellt wird, während andere zusätzliche Gebühren verursachen können.
Zukünftige Entwicklungen
Die drei Euro Pauschalgebühr gilt voraussichtlich bis 2028, um die Einführung eines neuen digitalen Abwicklungssystems zu überbrücken. Langfristig sollen alle importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein, abhängig von Warenwert und Herkunft. Eine weitere Bearbeitungsgebühr für Online-Käufe könnte ab November hinzukommen, ist aber noch nicht beschlossen.