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Weitere Kommunen verbieten Wasserentnahme aus Gewässern

Wetteraukreis und Stadt Kassel - Wasserentnahme aus Gewässern verboten

Trockenheit in Norddeutschland
© Jens Büttner/dpa

Die Kommunen appellieren an die Bevölkerung, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen. (Symbolbild)

Wegen der anhaltenden Trockenheit schränken weitere Kommunen in Hessen die Wasserentnahme aus Gewässern ein. Der Wetteraukreis verbietet die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen, die Stadt Kassel aus Bächen im Stadtgebiet.

Zuvor hatten bereits die Landkreise Kassel und Gießen sowie der Werra-Meißner-Kreis die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt. 

Verbot im Wetteraukreis bis Oktober

Wie der Wetteraukreis mitteilte, gilt das Verbot dort ab dem 11. Juli bis Ende Oktober. Stellenweise begännen Gewässer schon jetzt gänzlich auszutrocknen. "Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft. Auch die größeren Gewässer führen Niedrigwasser", hieß es. Deshalb bestehe die Gefahr, dass jede zusätzliche Belastung durch Wasserentnahmen zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung der Tiere und Pflanzen in den Gewässern führe.

Pumpen und Schläuche müssen entfernt werden

Die Anordnung betreffe insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. "Vorhandene Entnahmevorrichtungen wie Schläuche und Pumpen müssen daher aus den Gewässern entfernt werden." Nicht betroffen von der Verfügung seien Entnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse. "Hier können sich aber auch Beschränkungen aus der jeweiligen Erlaubnis selbst ergeben", so der Kreis. 

Schöpfen mit Handgefäßen weiter erlaubt

Ebenso sei das Schöpfen mit Handgefäßen in geringfügigem Umfang im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig. "Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen", erklärte der Kreis. Der Einsatz von elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen sei hingegen verboten. 

Kassel: Wasserentnahme aus der Fulda weiter möglich

In Kassel betrifft das Verbot den Angaben der Stadt zufolge alle erlaubnisfreien Wasserentnahmen, wie sie beispielsweise im Rahmen des sogenannten Anlieger- oder Gemeingebrauchs an kleinen Gewässern üblich sind. Dazu zähle etwa das Schöpfen mit Eimern. Die Wasserentnahme aus der Fulda ist den Angaben zufolge bis auf weiteres weiterhin möglich. 

Niederschläge der letzten Tage reichen nicht aus

"Die Natur in Nordhessen leidet seit Wochen unter einem erheblichen Mangel an Regenfällen", erklärte die Stadt. In Kombination mit den zeitweise sehr hohen Lufttemperaturen und den Niederschlagsdefiziten der vergangenen Monate sei der Wasserstand in vielen Flüssen, Bächen und Seen extrem gesunken. "Die geringen Niederschläge der vergangenen Tage reichen nicht aus, um die Situation maßgeblich zu verbessern."

Versorgung mit Trinkwasser aktuell nicht gefährdet

Extremes Niedrigwasser beeinträchtige nicht nur den Lebensraum von Pflanzen und Tieren in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten und letztlich auch die des Menschen. Die Trinkwasserversorgung der Kasseler Bürgerinnen und Bürger sei derzeit nicht gefährdet, hieß es. "Dennoch wird die Bevölkerung weiterhin dringend dazu aufgerufen, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten." 

Bußgeld von bis zu 100.000 Euro

Ein Verstoß gegen das Entnahmeverbot, das laut Mitteilung ab dem 12. Juli bis zum 31. Dezember gilt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Es gilt demnach nicht für zugelassene Benutzungen. In diesen Fällen gelten die im jeweiligen Bescheid festgelegten Einschränkungen oder Verbote bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen.

 

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