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Die größten Mythen rund ums Radfahren

10 Irrtümer - Die größten Mythen rund ums Radfahren

Wer kennt das nicht? Es ist herrliches Wetter, die Sonne scheint und du unternimmst mit Freunden eine Radtour. Ihr fahrt nebeneinander her, doch plötzlich hupt ein Autofahrer und ruft aggressiv: "Fahrt gefälligst hintereinander!" Aber müsst Ihr das? Und darf ich beim Radeln Musik hören? Hier klären wir zehn Mythen rund ums Radfahren:

Mythos 1: Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren

Das stimmt so nicht, seit 2020 ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass Radfahrer generell nebeneinander fahren dürfen, sofern sie den restlichen Verkehr nicht behindern. 

Mythos 2: Auf dem Radweg kann man in beide Richtungen fahren

Das Geisterfahren mit dem Rad ist grundsätzlich verboten. Der Radweg auf der linken Seite darf nur dann benutzt werden, wenn es das Schild "Radfahrer frei" ausdrücklich erlaubt. Gibt es kein Schild und keinen Radweg auf der rechten Seite, muss man in diese Richtung auf der Straße fahren. Auch in Einbahnstraßen dürfen Radler nur fahren, wenn diese extra freigegeben sind.

Mythos 3: Radfahrer müssen bei jedem "Radfahrer absteigen"-Schild absteigen

Das ist falsch. Dieses Zusatzschild kann nicht zum Absteigen zwingen - es ist tatsächlich eher als ein Hinweis zu verstehen. Absteigen müsst ihr dagegen, wenn der Weg mit dem runden blauem Schild als Fußgängerweg ausgeschildert ist.

Mythos 4: Musikhören ist verboten!

Das Radeln mit Kopfhörern und ähnlichem ist erlaubt, solange das Gehör nicht wesentlich beeinträchtigt wird, sprich: die Musik nicht so laut gehört wird, dass Signale aus dem Straßenverkehr überhört werden. Wird man von der Polizei angesprochen und reagiert nicht, heißt das: ein Bußgeld von 15 Euro. Außerdem kann es sein, dass man im Falle eines Unfalls eine Teilschuld bekommt, wenn die Aufmerksamkeit durch Kopfhörer beeinträchtigt war.

Mythos 5: Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert seinen Führerschein

Nicht zwangsweise, aber wer betrunken Fahrrad fährt, kann (wie Autofahrer auch) Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei sammeln. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt ein Fahrradfahrer als fahruntauglich und begeht somit eine Straftat. Das bedeutet mindestens zwei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von rund 30 Tagessätzen - also ungefähr ein Monatsgehalt. Außerdem wird eine "Medzinisch-Psychologische Untersuchung" (MPU) fällig. Wer den MPU-Test nicht besteht, verliert seinen Lappen.

Darüber hinaus ist ein Promillewert von 0,3 relevant: Wenn ein Radfahrer auffällig fährt (zum Beispiel in Schlangenlinien) oder es zu einem Unfall kommt, drohen Strafen.

Mythos 6: Tempo 50 in der Stadt gilt auch für Radfahrer

Die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften gilt laut Gesetz ausdrücklich für "Kraftfahrzeuge", also nicht für Radfahrer. Wenn allerdings ein extra Schild an der Straße steht, dass Tempo 50 oder gar Tempo 30 vorschreibt, dann müssen sich auch Radfahrer daran halten.

Mythos 7: Fahrräder müssen einen Dynamo haben

Nein, seit Juli 2013 sagt das neue Gesetz, dass auch Batterie- oder Akku-Lampen erlaubt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt aber galt: Dynamopflicht.

Mythos 8: Radfahrer dürfen gegen die Einbahnstraße fahren

Auch das kommt auf das Schild darauf an. Es gibt Zusatzzeichen, die darauf hinweisen, ob Radfahren gegen die Autorichtung erlaubt ist oder nicht. Das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ (roter Kreis mit weißem Querstrich) am Ende einer Einbahnstraße gilt eigentlich für jede Art von Fahrzeugen. Allerdings kann es sein, dass darunter ein weißes Zusatzzeichen angebracht ist, das ein Fahrrad mit dem Wort „frei“ zeigt . Sollte dies so sein, dürfen Radfahrer in die entgegengesetze Richtung der Einbahnstraße fahren.

Mythos 9: Wenn ich mit dem Rad zur Arbeit fahre, kann ich das von der Steuer nicht absetzen

Falsch! Für die Steuererklärung ist es egal, wie Sie in die Arbeit gekommen sind (ob mit Auto, zu Fuß oder Fahrrad). Die Pauschale beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und auf die haben Sie Anspruch.

Mythos 10: Radfahren macht Männer impotent

Jein. Studien belegen, dass es zu Erektionsstörungen durch falsche Haltung beim Radfahren kommen kann. Wenn die Sattelhöhe nicht stimmt, lastet zu viel Gewicht auf dem Unterleib. Das führt zur Einlagerung von schädlichem Kollagen. Und das kann über Jahre die Impotenz begünstigen. Wenn Sie also viel Radfahren, informieren Sie sich am Besten über Ihre ideale Sattelhöhe, damit Sie keine gesundheitlichen Schäden davon tragen.

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