Nachrichten > Top-Meldungen, Rhein-Main >

OLG entscheidet: Kein erhöhtes Bußgeld für SUV-Fahrer

Oberlandesgericht urteilt - SUV rechtfertigt kein höheres Bußgeld

Ein so genannter SUV der Marke Volkswagen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die reine Fahrt in einem solchen Fahrzeug kein erhöhtes Bußgeld rechtfertigt (Symbolbild).
© dpa

Ein so genannter SUV der Marke Volkswagen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die reine Fahrt in einem solchen Fahrzeug kein erhöhtes Bußgeld rechtfertigt (Symbolbild).

Das Überfahren einer roten Ampel darf einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht allein deshalb zu einer höheren Geldbuße führen, weil der Fahrer mit einem SUV unterwegs war. Eine Abweichung vom Bußgeld-Regelfall sei nur möglich, wenn der konkrete Einzelfall deutlich davon abweiche, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

Es brauche dafür mehr "als die diffuse Benennung eines Fahrzeugtyps oder Modells". Ein SUV ("Sport Utility Vehicle") ist ein geländewagenartiges Auto, das eine höhere Bodenfreiheit und eine steilere Frontpartie besitzt als herkömmliche Autos. Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht wegen eines Rotlichtverstoßes ein Fahrverbot von einem Monat sowie die Zahlung von 350 Euro statt der sonst im Bußgeldkatalog vorgesehenen 200 Euro gegen einen SUV-Fahrer verhängt.

Urteil sorgte für Aufsehen

Das Gericht begründete dies neben der Vorbelastung des Fahrers auch damit, dass die kastenförmige Bauweise und die erhöhte Frontpartie bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhten. Die Ende Juni veröffentlichte Entscheidung aus erster Instanz hatte für Aufsehen gesorgt. Allerdings bleibt es für den SUV-Fahrer bei dem einmonatigen Fahrverbot und dem erhöhten Bußgeld, das bereits das Amtsgericht für ihn vorgesehen hatte.

Fahrer bereits als Rotsünder aufgefallen

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist die höhere Geldbuße durch die "gravierende Vorbelastung" des Fahrers gerechtfertigt, der 13 Monate zuvor schon einmal wegen eines Rotlichtverstoßes aufgefallen sei. Die Regelbuße beziehe sich hingegen "auf einen nicht vorgeahndeten Betroffenen". Die Beschwerde des SUV-Fahrers wurde somit zurückgewiesen, der Beschluss des OLG ist nicht anfechtbar.

nach oben

HIT RADIO FFH

Jetzt einschalten

HIT RADIO FFH
FFH+ 80ER
FFH+ 90ER
FFH+ CHARTS
FFH+ ROCK
FFH+ WEIHNACHTEN
FFH TOP 40
FFH LEIDER GEIL
FFH COUNTRY RADIO
RADIO FEIERBIEST
FFH PARTY
FFH KUSCHELROCK
FFH KUSCHELPOP
FFH BEST OF 2024
FFH HAPPY HITS
FFH TOP 1000
FFH OLDIES
FFH JUST WHITE
FFH DIE 80ER
FFH JUST 90s
FFH DIE 2000ER
FFH DIE 2010ER
FFH CHILL & GRILL
FFH FRÜHLINGS FEELING
FFH SUMMER FEELING
FFH EURODANCE
FFH ROCK
FFH WORKOUT
RADIO SCHLAGERHERZ
FFH SCHLAGERKULT
FFH DEUTSCH PUR
FFH BRANDNEU
FFH LOUNGE
FFH ACOUSTIC HITS
FFH SOUNDTRACK
FFH WEIHNACHTSRADIO
planet radio
planet plus fun
planet plus power
planet plus liebe
planet plus heartbreak
planet plus weihnachten
planet livecharts
deutschrap finest
planet flashback friday
planet the club
planet early morning breaks
planet oldschool
planet nightwax
planet black beats
taylor swift & friends
ed sheeran & friends
the weeknd & friends
david guetta & friends
coldplay & friends
harry styles & friends
dua lipa & friends
justin bieber & friends
beyoncé & friends
80er-Radio harmony
harmony +70er
harmony +90er
harmony +Karneval
harmony +Weihnachten
Neue Deutsche Welle
80er Kultnight
70er-80er Kultnight
80er-90er Kultnight Radio
harmony Feelings
harmony Schlager Radio
80er Divas
80er Superstars
80er Superbands
80er Wave Pop
80er Synthie Pop