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Selbstbestimmungsgesetz: Probleme bei selbstgewählten neuen Vornamen

Diamond Caramel, Pudding, Pixel - Selbstgewählte Vornamen teils abgelehnt

Standesamt
© Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa

Die Änderung des Geschlechtseintrags ist unkomplizierter geworden - es reicht eine «Erklärung mit Eigenversicherung» gegenüber dem Standesamt. (Symbolbild)

Menschen können seit November 2024 unkomplizierter ihren Geschlechtseintrag ändern lassen - und damit meist auch den Vornamen. Eine Bilanz der hessischen Standesämter.

Bei den Standesämtern großer hessischer Städte haben sich inzwischen mehr als Tausend Menschen mit dem Wunsch für einen anderen Geschlechtseintrag gemeldet. Das geht aus einer dpa-Umfrage hervor. Die Änderung ist mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) unkomplizierter möglich. In den meisten Fällen müssen die Menschen einen neuen offiziellen Vornamen auswählen.

Fantasievolle Namen 

Bundesweit betrachtet sind besonders fantasievolle Namen darunter wie etwa Nyx, Jekyll, Darkness oder Murmel, wie die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) Andrea Ewels, in Wiesbaden berichtete. Die GfdS berät Standesämter in Zweifelsfragen, nicht für alle Namen gibt es grünes Licht.

Erklärung mit Eigenversicherung reicht aus 

Das zum 1. November geltende SBGG regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist. Ausreichend für die Änderung ist eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt. 

"Diamond Caramel" oder "Pudding" wurden nicht genehmigt

In Darmstadt haben nach Angaben der Stadt bislang 120 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Bei den selbstgewählten Vornamen seien unter anderem "Diamond Caramel", "Pudding" und "Werden" abgelehnt worden, erläuterte ein Sprecher der Stadt. Die Anträge nach dem neuen SBGG werden in Darmstadt von einer Mitarbeiterin und deren Vertretung bearbeitet, "somit ist nur ein kleiner Personenkreis mit der Bearbeitung der sensiblen Daten beschäftigt". 

Enger Austausch mit LSBTIQ-Koordinierungsstelle

Das Frankfurter Standesamt hat seit Inkrafttreten des SBGG mehr als 450 Anmeldungen (Stand Ende Mai 2025) erhalten. "Wir hatten mit vielen Anmeldungen gerechnet und uns frühzeitig mit der Einführung des Gesetzes beschäftigt, um unseren Frankfurter*innen einen guten Service bieten zu können", erläuterte Amtsleiterin Andrea Hart. Eine Arbeitsgruppe habe zu dem Thema im engen Austausch mit der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen (LSBTIQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, intergeschlechtliche und queere Menschen) des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten gestanden.

Vornamen müssen dem gewählten Geschlecht entsprechen

Seit dem ersten möglichen Zeitpunkt für eine Anmeldung - das war der 1. August 2024 - sind beim Standesamt Gießen rund 120 Wünsche für einen geänderten Geschlechtseintrag eingegangen. Davon seien inzwischen nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Drei-Monats-Frist knapp 100 Erklärungen aufgenommen worden. "Grundsätzlich sind Vornamen zu wählen, die dem gewählten Geschlecht entsprechen", erläuterte eine Sprecherin. Bei der Wahl der Geschlechtsangabe divers oder der Streichung der Geschlechtsangabe seien die Menschen relativ frei bei der Namenswahl.

Ist der Name schon woanders eingetragen?

In Marburg sind nach Angaben der Stadt bisher (Stand 31. Mai 2025) 138 Anmeldungen nach dem SBGG eingegangen, darunter 44 Fälle, die von anderen Standesämtern an Marburg als Geburtsstadt weitergeleitet wurden, wie eine Sprecherin erklärte. Bei den gewünschten Vornamen werde zunächst geprüft, ob ein Name schon einmal von einem deutschen Standesamt beurkundet worden sei. "Gegebenenfalls wird dazu auch bei der Gesellschaft für deutsche Sprache nachfragt", erklärte die Sprecherin. 

In strittigen Fällen legt das Standesamt Namen dem Familiengericht als Zweifelsvorlage zur Entscheidung vor. In den vergangenen Jahren sei dies nicht vorgekommen. "Es lässt sich ganz allgemein feststellen, dass die Wahl neuer Namen und deren Akzeptanz immer liberaler wird."

In Wiesbaden noch kein Vorname abgelehnt

Im Wiesbadener Standesamt wurden nach Angaben der Stadt seit Beginn der Anmeldefrist am 1. August 2024 mehr als 260 Fälle bearbeitet. Bislang seien noch keine Vornamen abgelehnt worden. Es komme vereinzelt vor, dass Menschen nur den Vornamen oder nur das Geschlecht isoliert ändern wollten. "Dies ist nach den derzeit gesetzlichen Grundlagen jedoch nicht möglich", ergänzte der Sprecher. 

Anliegen werden "mit aller Toleranz" behandelt

Seit August 2024 hat die Stadt Kassel 280 Anmeldungen zu einer Geschlechtsänderung verzeichnet, wie eine Sprecherin mitteilte. Allerdings hätten nicht alle die Anmeldungen auch zu einer offiziellen Erklärung genutzt, mit der die Änderung wirksam wird. Das Standesamt Kassel lehnte noch keinen Vornamen ab. "Eventuell aufkommende sensible Anliegen werden freundlich, verständnisvoll und mit aller Toleranz behandelt", ergänzte die Sprecherin.

Die meisten Namen werden genehmigt

Im Allgemeinen könnten die meisten neuen Namen genehmigt werden, sagte die Namensexpertin der Gesellschaft für deutsche Sprache, Andrea Ewels. "Allerdings ist die Anzahl der Problemfälle – also jener Namen, die wir nicht bestätigen können – deutlich höher als bei den Namen für Neugeborene." Während bei Neugeborenen etwa 90 Prozent der Namen bestätigt werden könnten, liege die Quote bei den SBGG-Namen bei etwa 60 bis 70 Prozent.

"Das liegt daran, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen möchten, oft selbst einen neuen Namen erfinden oder einen Spitznamen beziehungsweise Alltagsnamen verwenden, den sie bereits zuvor getragen haben", erklärte Ewels. "Diese Namen haben häufig keinen klassischen Vornamenscharakter oder können sogar negative Assoziationen hervorrufen."

Name darf Wohl des Menschen nicht gefährden

Demnach hat die GfdS unter anderem Nyx, Jekyll, Morax, Tikosh oder Dakota bestätigt. Namenswünsche wie Skeleton, Darkness, Pixel und Murmel hätten leider abgelehnt werden müssen, sagt Ewels. Für Vornamen von Erwachsenen gälten die gleichen Richtlinien wie für Neugeborene. Unter anderem darf ein Name seinen Träger nicht der Lächerlichkeit preisgeben.

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