Hessischer Landtag will keine Steuergelder für Extremisten ausgeben
Pläne des Hessischen Landtags - Keine Steuergelder mehr für Extremisten
Ein mehrstufiges Verfahren soll künftig sicherstellen, dass Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen im Landesparlament verfassungstreu sind. Präsidentin Wallmann stellte die Einzelheiten vor. Die AfD spricht von einem Eingriff in die Freiheit der Abgeordneten.
Hessens Landtag will die Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten künftig auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen. Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) stellte in Wiesbaden einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vor. "Parlamente wie der Hessische Landtag sind potenzielle Ziele von Personen, die als Verfassungsfeinde aktiv die Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung betreiben wollen", erklärte sie. "Der Landtag hat daher sicherzustellen, dass Verfassungsfeinde vom Parlament nicht auch noch aus Steuergeldern finanziert werden und sie keinen Zugang zu seiner Infrastruktur erhalten."
Mitarbeiter beim LKA überprüfen lassen
Der Vorschlag zielt den Angaben zufolge darauf ab, Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten in einem dreistufigen Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob von ihnen ein Risiko für das Parlament ausgeht. Nach einer ersten Selbstauskunft soll die Landtagskanzlei das Führungszeugnis bei Behörden einholen. Anschließend könnten anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden.
AfD hat Zweifel an Sinn und Rechtmäßigkeit
Bei der AfD ist man sich bewusst, dass das Vorhaben vor allem auf diese Partei abzielt. AfD-Fraktionsvorsitzender Robert Lambrou sieht keinen Bedarf für das Verfahren. Im Gespräch mit HIT RADIO FFH sagte Lambrou, dass Landtagspräsidentin Wallmann auf zweimalige Nachfrage keinen anlassgebenden Fall habe nennen können. "Wir wählen unsere Mitarbeiter sorgfältig aus. Warum nicht bei den fünf Fraktionen darauf vertrauen, dass die gewissenhaft Personal aussuchen?". Er hzabe Zweifel, inwieweit es nicht ein tiefer Eingriff in die Freiheit des Mandates der Abgeordneten ist.
Beispiel Rheinland-Pfalz
Der rheinland-pfälzische Landtag hatte bereits Anfang Juli beschlossen, dass Mitarbeiter der Fraktionen künftig auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Sie dürfen nur dann für eine Parlamentsfraktion tätig werden, wenn der Landtagspräsident nach einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" keine Bedenken gegen die betreffende Person hat. Ablehnung und Kritik kamen auch dort von der AfD.
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