Messerattacke von Mannheim - Lebenslange Haft für Polizisten-Mörder
Bundesweit sorgte der tödliche Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim im Mai 2024 für Aufsehen. Jetzt ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
A. wurde auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage verletzte A. bei dem Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der damals 25-jährige Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.
Sulaiman A. soll sich über Jahre radikalisiert haben
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich.
Der Angeklagte hat die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten.
"Ein wichtiger Schritt in der Verarbeitung dieser Tat"
Laut Oberbürgermeister Christian Specht sei der Tag des Urteils kein Abschluss, sondern ein weiterer wichtiger Schritt in der Verarbeitung dieser Tat. "Die Stadt Mannheim wird auch weiterhin an der Seite der Familie, der Polizei und der Bürgerinnen und Bürger stehen und sich für Sicherheit, Zusammenhalt und ein respektvolles Miteinander einsetzen", betont Specht.
Angeklagter lebte zuletzt mit Frau und Kindern in Hessen
Der Angeklagte war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der Deutschen Presse- Agentur einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat hatte A. mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.
Rouven Laur starb zwei Tage nach der Tat
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft verletzte A. bei dem Angriff in Mannheim am 31. Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur. Der 29-jährige Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.
Alles was ihr für euren Tag wissen müsst:
Die Nachrichten des Tages schnell und kompakt jeden Morgen direkt von unserem Newsdesk auf euer Smartphone. Abonniert jetzt unseren WhatsApp-Channel – natürlich kostenlos.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
