Kabinett beschließt Gesetz - Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Einsatz von elektronischen Fußfesseln zur Aufenthaltsüberwachung gewalttätiger Ex-Partner ermöglicht. Damit sollen vor allem Frauen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Familiengerichte können künftig anordnen, dass Täter solche Geräte zur Standortbestimmung tragen müssen.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont, dass es darum geht, Taten zu verhindern und die Sicherheit von Frauen zu erhöhen.
Automatische Warnung für Opfer
Das System der Fußfessel sieht vor, dass Opfer automatisch gewarnt werden, falls sich der Täter nähert. Dies geschieht über ein spezielles Empfangsgerät. Zudem wird die Polizei informiert, wenn der Täter in die Nähe des Opfers kommt. Die Maßnahme soll allerdings nur in Hochrisikofällen angewendet werden. Ein weiterer Bestandteil der Reform ist, dass Täter nach einer Körperverletzung verpflichtet werden können, an sozialen Kursen oder Gewaltpräventionsmaßnahmen teilzunehmen.
Bundesweiter rechtlicher Rahmen
Einige Bundesländer nutzen die elektronische Fußfessel bereits temporär in ihren Polizeigesetzen - darunter Hessen. Eine bundesweite gesetzliche Regelung soll nun erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Erhöhung der Strafen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Die Freiheitsstrafe könnte von bis zu zwei auf bis zu drei Jahren angehoben werden. Diese Regelung orientiert sich am spanischen Modell, das als erfolgreich beschrieben wird. Frankreich und die Schweiz haben dieses Modell ebenfalls übernommen.
Statistiken zur Partnerschaftsgewalt
Die Bundeskriminalamt-Daten zeigen, dass 2024 rund 171.069 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden, wobei 79,3 Prozent davon Frauen waren. Diese Zahlen verdeutlichen, dass häusliche Gewalt vor allem Frauen betrifft. Stefanie Hubig plant weitere Änderungen. Familiengerichte sollen bei Entscheidungen zu Sorgerecht und Umgangsrecht häusliche Gewalt gegen Mütter stärker berücksichtigen. Ziel ist, umfassend den Schutz betroffener Personen zu verbessern und ihnen mehr Sicherheit zu bieten.
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